LKW-Fahrer und Buschauffeure sind auf ihren Führerschein angewiesen. Künftig soll es deshalb möglich sein, dass Lenker, denen der Fahrausweis aus privaten Gründen entzogen wurde, beruflich trotzdem noch ein Fahrzeug führen dürfen. Das forderte die SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher in einer Motion. Nachdem sich der Nationalrat bereits im Sommer dafür ausgesprochen hatte, folgte ihm am Donnerstag nun auch der Ständerat einstimmig – entgegen der Empfehlung des Bundesrats.
«Nimmt man einem Chauffeur seinen Ausweis weg, ist es, wie wenn man dem Mechaniker sein Werkzeug wegnehmen würde.»
Erhard Zweifel, Geschäftsführer Christian Rüedi AG
Die Behörden sollten also künftig die Möglichkeit erhalten, bei leichten Verkehrsverstössen zwischen den Fahrzeugkategorien, also privat oder beruflich, zu differenzieren und den Ausweis nur für eine Kategorie zu entziehen. Bei mittelschweren und schweren Verstössen soll eine solche Unterscheidung hingegen nicht möglich sein. Gefordert hatte dies Transportunternehmer Ulrich Giezendanner (SVP).
Die neue Regelung wird sich, sobald sie im Gesetz verankert ist, auch auf das Zürcher Oberland auswirken. Das sind sich auch die diversen Transportunternehmen der Region sowie die Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland AG (VZO) bewusst. Züriost hat nachgefragt, wie die künftige Differenzierung bei ihnen ankommt.
Christian Rüedi AG, Wetzikon

