Für die Gemeinde könnte es teuer werden
Wie geht es mit dem Rundhaus weiter? Diese Frage interessierte an der Gemeindeversammlung in Wildberg vom Mittwoch eine Bürgerin. Sie wollte von Gemeindepräsident Dölf Conrad (SVP) wissen, wie der Stand der Dinge aussieht und ob die Gemeinde wegen des Rückbaus möglicherweise mit hohen Kosten rechnen muss.
Zur Erinnerung: Im August 2018 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der Bauherr das Rundhaus circa 65 Zentimeter zu hoch gebaut hatte und dieses entsprechend innerhalb von neun Monaten zurückgebaut werden müsse. Die Pläne dafür reichte der Bauherr anfangs Jahr ein. Daraufhin erteilte der Gemeinderat im April die Baubewilligung. Gegen diese legten Nachbarn allerdings Rekurs ein. Das Verfahren ist nach wie vor am Laufen.
Risiko für die Gemeinde
Conrad erklärte den Anwesenden, dass möglichweise noch unabsehbare Kosten für die Gemeinde Wildberg entstehen könnten. Sollte sich das Verfahren über weitere Instanzen hinziehen, könnten für die Gemeinde Kosten für die notwendige Rechtsvertretung vor den Gerichten entstehen. Zudem trage sie auch das Risiko, mit Gerichtsgebühren belastet zu werden.
Weiter laufe die Gemeinde auch Gefahr, den Rückbau berappen zu müssen. Dies für den Fall, dass die Bauherrschaft nicht in der Lage sei, den Rückbau vorzunehmen. Sollte dieser Fall eintreten, müssten die Arbeiten von der Gemeinde angeordnet und vorfinanziert werden. Das gleiche gelte, wenn die Bauherrschaft das Bauvorhaben insgesamt nicht mehr beenden könne. Auch in diesem Fall wäre die Gemeinde in der Pflicht, den Rückbau umzusetzen.
Die Gemeinde könnte dann zwar ein Rückgriffsrecht auf die Bauherrschaft geltend machen, welches durch ein Grundpfand gesichert werden könnte. Dennoch bestehe bei einer solchen Entwicklung ein erhebliches Risiko, dass die Bauherrschaft die Kosten nicht tragen könnte und die Gemeinde dafür aufkommen müsste. Über die Höhe der möglichen Kosten machte Conrad keine Angaben.

