Geht ein Briefdieb in Pfäffikon um?
Jährlich schreiben über 20’000 Kinder in der Schweiz Briefe an den Weihnachtsmann. Die Post steht deshalb zur Weihnachtszeit mit einem Spezialteam im Einsatz, um diese Briefe zu beantworten. Es ist eine von sehr wenigen Situationen, in denen Angestellte der Post befugt sind, Briefe zu öffnen. Ein anderes Beispiel wäre der Fall, wenn sowohl Empfänger als auch Absender nicht eruiert werden können und die Post auf Hinweise im Couvert angewiesen ist (siehe Box).
Gutscheinkarten in Alufolie
Auf dem Couvert, das die Pfäffiker Irene Arletti vor Kurzem in ihrem Briefkasten vorfand, war die Adresse jedoch korrekt angegeben. Trotzdem war der Brief nicht mehr original zugeklebt. «Diese Sendung wurde bei der Verarbeitung beschädigt. Wir bitten Sie um Verständnis», heisst es auf einem Sticker, der von der Post stammt. «Da es sich um eine Dankeskarte handelte, fragte ich mich im ersten Moment, ob wohl ursprünglich mehr als nur der Brief im Couvert war», sagt Arletti. «Eine Rückfrage bei der Absenderin des Briefes ergab zum Glück, dass nichts fehlte.»
Wenn ein Brief unzustellbar ist, werden von der Post Nachforschungen unternommen. «Kann die Adresse des Empfängers ermittelt, beziehungsweise vervollständigt werden, so werden diese Sendungen zugestellt», sagt Markus Werner. Briefe, die aufgrund fehlender oder unvollständiger Adressen nicht zustellbar sind, werden an den Absender zurückgesandt.
Wenn Sendungen auf dem Couvert auch keinen Hinweis auf den Absender enthalten, gelten sie als «unanbringlich» und kommen zur Behandlung in eine der drei Briefkliniken in den Briefzentren der Post . Diese befinden sich in Härkingen, Zürich-Mülligen und Eclépens. Dort öffnen speziell ausgebildete Mitarbeitende der Briefklinik die Sendung und suchen darin nach Hinweisen auf den Empfänger oder den Absender, so Markus Werner. «Diese Mitarbeitenden unterliegen, genau wie alle anderen Mitarbeitenden der Post, der Schweigepflicht und dem Postgeheimnis.»
Dieses Glück hatte Astrid Löwy nicht. Auch sie hat in den letzten Wochen schlechte Erfahrungen mit geöffneten Briefen gemacht. «Ich habe ein Kärtli mit einem Migros-Gutschein verschickt», sagt Löwy, die ebenfalls in Pfäffikon lebt. «Doch bei der Empfängerin kam nur die Karte an, der Gutschein nicht.» Auch auf ihrem Couvert habe besagter Sticker der Post geklebt.
«Ich will doch meinen Bekannten eine Freude machen können.»
Astrid Löwy
«Es heisst immer wieder, man müsse aufpassen», sagt Löwy und verweist auf einen Fall im Briefzentrum Zürich Mülligen. Dort wurde vor wenigen Jahren ein Mitarbeiter angeklagt, über 4000 Briefe geöffnet und Geld im Wert von 120’000 Franken gestohlen zu haben. «Ich habe schon von Tipps gehört, wie etwa Gutscheinkarten in Alufolie einzuwickeln, damit die Scanner allfällige Chipkarten nicht erkennen und damit verborgen bleibt, dass sich im Couvert etwas Wertvolles befindet», sagt die Pfäffikerin. Sie vermutet, dass auch in ihrem Fall ein Mitarbeiter der Post verantwortlich ist.

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… war bereits einmal geöffnet worden.
Zu den Fällen in Pfäffikon kann Markus Werner, Kommunikationsverantwortlicher bei der Post, keine Stellung nehmen, da diese der Post noch nicht bekannt seien. «Generell kann aber gesagt werden: Wenn ein Kunde den Verdacht oder Hinweise darauf hat, dass es zu Unregelmässigkeiten oder Ungereimtheiten bei der Postzustellung gekommen ist, dann bitten wir den Kunden, sich unbedingt mit uns in Verbindung zu setzen», so Werner. Dies sei über den Kundendienst oder direkt am Schalter einer Postfiliale möglich. «Wir werden diesen Hinweisen in jedem Fall nachgehen und entsprechende Abklärungen vornehmen.»
Klebezettel, wie sie Irene Arletti und Astrid Löwy entdeckt haben, würden jedoch in den Briefverteilzentren angebracht, wenn eine Sendung bereits offen eintrifft. « Im Verarbeitungsprozess kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass ein Brief beschädigt wird, weil er beispielsweise in der Maschine hängen bleibt », sagt Markus Werner.
Geschenke nur eingeschrieben verschicken
Grundsätzlich empfehle die Post, Bargeld und Gutscheine nicht in einem Brief zu versenden. «Stattdessen sollte man auf andere Möglichkeiten zurückgreifen, zum Beispiel die elektronische Überweisung.» Möchte man trotzdem Bargeld per Post verschicken, solle man dies unbedingt per Einschreiben tun. «Dabei gilt es die Haftungslimite zu beachten: Kundinnen und Kunden können Beträge bis 1000 Franken per Einschreiben verschicken», sagt Werner. Im Falle eines Verlustes übernehme die Post gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung bis 500 Franken.
Für Astrid Löwy nur ein kleiner Trost. «Ich will doch meinen Bekannten eine Freude machen können», sagt sie. Klar sei für sie, dass reich verzierte Couverts wohl eher die Aufmerksamkeit von Dieben auf sich ziehen, darum verzichte sie mittlerweile darauf. «Den Gutschein habe ich darum in einem schlichten, weissen Umweltschutz-Couvert verschickt. Aber das hat nun leider auch nichts gebracht.»
