Politik

Kontrolle erfolgt neuerdings elektronisch

In Zell werden ab nächstem Jahr keine Parkkarten mehr ausgestellt. Die Kontrolle wird elektronisch erfolgen.

Kontrolle erfolgt neuerdings elektronisch

In der Gemeinde Zell wird im nächsten Jahr die neue Parkierverordnung in Kraft treten, dies geht aus einer Medienmitteilung des Gemeinderats hervor. Neuerdings werden keine Parkkarten mehr ausgestellt. Die Kontrolle erfolgt elektronisch mittels Erfassung des Kontrollschildes. 

Bisher erteilte die Gemeinde die Parkbewilligungen entweder tagsüber, während der Nacht oder für 24 Stunden – dabei handelt es sich um die Typen A bis C. Neu hinzu kommen nun auch Bewilligungen für Kurzparker: Zum Beispiel für einen Tag oder eine Woche. Die Parkbewilligungen Typ B und D können von jedermann bezogen werden. 

Maximal noch sechs Stunden Parkzeit

Zudem wird ab dem 1. Januar 2020 das Parken für länger als sechs Stunden auf dem Parkplatz der Kirche Zell nicht mehr zulässig sein, heisst es in der Medienmitteilung des Gemeinderats. Der Platz soll für Kirchengänger reserviert bleiben. 

Nichts ändern wird sich an den bisherigen Gebühren. Diese sind für Kurzparkbewilligungen innerhalb der Zonen «Parkieren mit Parkscheibe» wie folgt festgelegt: Für eine Dauer von einem Tag betragen diese vier Franken. Für eine Woche 18 Franken. 

Schon im letzten Jahr beschlossen

Der Gemeinderat Zell hatte der Einführung von elektronischen Systemen für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie für die Nachtparkkontrolle bereits im Vorjahr zugestimmt. Die öffentliche Bekanntmachung der neuen kommunalen Parkierverordnung erfolgt unter Rechtsmittelräumung am 26. November 2019 für die Dauer von 30 Tagen. 
 

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