Das Wichtigste in Kürze
- Ein im Tösstal lebender Portugiese muss die Schweiz verlassen
- Das Zürcher Obergericht bestätigt somit das Urteil des Bezirksgerichts
- Der Verurteilte hatte mit Drogen gehandelt und beging Sozialhilfemissbrauch
Verstösst ein Ausländer gegen eine Strafbestimmung, die als Katalogtat gilt, wird zwingend eine Landesverweisung zwischen 5 und 15 Jahren ausgesprochen. Davon abgesehen werden kann nur, wenn ein «schwerer persönlicher Härtefall» geltend gemacht werden kann. Das aber ist alles andere als einfach.
So machte zum Beispiel der Verteidiger eines Italieners vor Obergerichts geltend, sein Mandant lebe seit 46 Jahren in der Schweiz. Er wurde wie der Portugiese für fünf Jahre des Landes verwiesen. Beide waren zu einer bedingten Strafe verurteilt worden. Der Landesverweis dürfte die beiden Verurteilten somit deutlich härter treffen, als die bedingten Strafen.

