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Politik

Obergericht bestätigt Landesverweis gegen Portugiesen

Das Zürcher Obergericht hat ein Urteil des Bezirksgerichts Winterthur bestätigt. Ein wegen der Weitergabe von Drogen und unberechtigtem Bezug von Arbeitslosengeldern auf Bewährung Verurteilter, muss die Schweiz für fünf Jahre verlassen.

Das Wichtigste in Kürze 

  • Ein im Tösstal  lebender Portugiese muss die Schweiz verlassen
  • Das Zürcher Obergericht bestätigt somit das Urteil des Bezirksgerichts
  • Der Verurteilte hatte mit Drogen gehandelt und beging Sozialhilfemissbrauch

 

Verstösst ein Ausländer gegen eine Strafbestimmung, die als Katalogtat gilt, wird zwingend eine Landesverweisung zwischen 5 und 15 Jahren ausgesprochen. Davon abgesehen werden kann nur, wenn ein «schwerer persönlicher Härtefall» geltend gemacht werden kann. Das aber ist alles andere als einfach.

So machte zum Beispiel der Verteidiger eines Italieners vor Obergerichts geltend, sein Mandant lebe seit 46 Jahren in der Schweiz. Er wurde wie der Portugiese für fünf Jahre des Landes verwiesen. Beide waren zu einer bedingten Strafe verurteilt worden. Der Landesverweis dürfte die beiden Verurteilten somit deutlich härter treffen, als die bedingten Strafen. 

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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