Kanton senkt Asyl-Aufnahmequote für Gemeinden erneut
Am 1. März 2019 ist in der Schweiz das neue Asylgesetz in Kraft getreten. Nach acht Monaten zieht die Sicherheitsdirektion mit dem Sozial- und dem Migrationsamt für den Kanton Zürich eine positive Bilanz zur Umsetzung des neuen Systems mit den beschleunigten Asylverfahren. «Alle Beteiligten machen ihren Job», hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) fest: «Der Kanton, die Gemeinden und die weiteren Partner waren gut vorbereitet – die Umsetzung erfolgte problemlos».
Nachdem auf das Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes per 1. März 2019 bereits eine Senkung der Aufnahmequote von 0,7 auf 0,6 Prozentpunkte vorgenommen wurde, ist zur Entlastung der Gemeinden nun eine weitere Senkung auf 0,5 Prozentpunkte möglich. Sie erfolgt per 1. Januar 2020. Die Sicherheitsdirektion trägt damit der Entwicklung im Bereich der Asylgesuche Rechnung, wie Sicherheitsdirektor Mario Fehr vor den Medien ausführte.
Die kantonale Sicherheitsdirektion hat die Asyl-Aufnahmequote für die Gemeinden per 2020 auf neu 5 pro 1000 Einwohner. Dazu möchte ich gerne die Stimmen der grösseren Oberländer Kommunen in einen Artikel einbetten.
Gelassene Gemeinden
In Gemeinden der Region nimmt man diese Neuerung gelassen hin. Eigentlich ändere sich nur die maximale Anzahl der zu beherbergenden Asylsuchenden nicht aber die Praxis an sich, hält Armin Manser, Leiter der Abteilung Soziales der Stadt Uster, fest. «Deshalb ist Flexibilität in den Unterbringungs angeboten wichtig.» Sollte der Bedarf an Unterkünften in Zukunft wieder steigen gebe es in Uster genügend Optionen. Gemeint sind eine kleine Anzahl rasch zur Verfügung stehender Wohnungen. Zur zwischenzeitliche Unterbringung kann aber auch Zivilschutzanlage genutzt werden.
Die Senkung dieser Quote sei erwartet worden und keine Überraschung, sagt auch Urs Gröbli, Leiter der Abteilung Gesellschaft der Stadt Illnau-Effretikon. Sie gebe allerdings im volatilen Asylbereich etwas mehr Planungssicherheit. Die Stadt bringt die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen in individuell gemietetem Wohnraum unter. « Sie ist damit gut in der Lage, auf die Schwankungen im Asylbereich zu reagieren », sagt Gröbli.
Aktuell leben in Illnau-Effretikon derzeit total 85 Asylsuchende und vorläufige aufgenommene Personen. Da das Budget im Bereich der Asylfürsorge auf Basis dieser zahl gemacht wurde, habe die inskünftig tiefere Quote keinen Einfluss darauf.
Für Wetzikon etwa wird das Kontingent fortan 125 Personen betragen. Aktuell sind in der Stadt 104 Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene untergebracht. « Grundsätzlich können wir mit Senkungen besser umgehen als mit starken Anstiegen, da dann Räumlichkeiten gesucht werden müssen », sagt Stadtschreiber Martin Bunjes.
Die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen der Stadt Wetzikon werden basierend auf einer Leistungsvereinbarung durch die AOZ der Stadt Zürich betreut. Diese ist in Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziales für die Betreuung der Klienten und die Beschaffung des notwendigen Wohnraums besorgt.
Angebot im Aufbau
In Zusammenhang mit Mario Fehrs Ankündigung informierte die Chefin des Kantonalen Sozialamtes, Andrea Lübberstedt, auch über neue Angebote zur Integrationsförderung in den kantonalen Durchgangszentren. Da dem Kanton mit der Neustrukturierung des Asylwesens mehr Personen mit Bleibeperspektive zugewiesen werden, verfolgt die Sicherheitsdirektion das Ziel, den Integrationsprozess frühzeitig, vor dem Übertritt in die Gemeinden, zu starten. In muttersprachlich geführten Kursen werden grundlegende Informationen zum Leben in der Schweiz und zu integrationsrelevanten Bereichen wie Bildung und Gesundheit vermittelt. «Das Angebot ist im Aufbau», bilanziert Lübberstedt. Es sei erkennbar, dass sich das Engagement lohne.
Urs Betschart, Chef des Migrationsamtes, informierte über den Vollzug der ausländerrechtlichen Massnahmen. Vollzugsprobleme bestehen weiterhin hauptsächlich mit Äthiopien, Eritrea, Algerien und Marokko. Um eine Verbesserung zu erlangen, sind innovative Rückkehrprogramme notwendig. Eine weitere Herausforderung sind gemäss Urs Betschart die Langzeitbeziehenden in der Nothilfe. «Durch persönliche Gespräche und eine enge Begleitung der Betroffenen kann viel erreicht werden», so Betschart.
Im Rahmen der Härtefallprüfung von Amtes wegen konnte bisher 102 Personen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, 18 Fälle sind noch in Bearbeitung.

