Seit gut eineinhalb Jahren ist das revidierte Sozialhilfegesetz im Kanton Zürich in Kraft. Dieses verlangt, dass vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer im Kanton, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, nur noch nach den reduzierten Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden.
In diesem Zusammenhang vergütet der Kanton den Gemeinden seit dem 1. Juli 2018 pro vorläufig aufgenommene Person eine Pauschale von 36 Franken pro Tag, also rund 1100 Franken im Monat. Dieser Betrag wird für Kosten wie Lebensunterhalt, Wohnkosten, Integrationsmassnahmen oder Gesundheitskosten eingesetzt.
Kanton zahlt nur noch sieben Jahre lang
Wie der Stadtrat Illnau-Effretikon in einem Beschluss schreibt, hat die Sozialbehörde die Erfahrung gemacht, dass mit dieser Pauschale die Kosten für die vorläufig Aufgenommenen knapp gedeckt werden können. Die Revision des Sozialhilfegesetzes hat jedoch zur Konsequenz, dass der Kanton diese Pauschalen nur noch während den ersten sieben Jahren nach Einreise in die Schweiz vergütet. Früher waren es zehn Jahre.

