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Politik

Vergessen, zu vergessen

Was früher «in Stein gemeisselt» hiess, ist heute gleichbedeutend mit «auf Facebook oder Instagram gepostet». Oder doch nicht? Unser Autor Guy A. Lang kommt zum überraschenden Schluss, dass man früher gegen das Vergessen kämpfte, während heute eher das Recht auf Vergessen geschützt werden muss.

«Ich hab Dich zu vergessen vergessen» – dass diese Chanson-Zitat von Georg Kreisler aus dem Jahr 1961 nach fast sechzig Jahren richtig brisant ist, verdanken wir den Social Media. Denn was einmal gepostet wurde, bleibt ewig, wird nie vergessen, löschen gilt nicht.

Halt, das ist der falsche Ausdruck: löschen geht nicht, muss es heissen. Was man in fröhlichen, meist unbedachten Momenten, aus Facebook postet, um seinen Freunden, Followers der was auch immer, eine Freude zu bereiten, wird gespeichert bis in alle Ewigkeit. Sei es ein blöder Spruch oder ein verfängliches Foto oder eine üble Beleidigung. Das kann ziemlich ärgerlich sein. Nicht nur für Politikerinnen und Politiker, deren Wahlversprechen unauslöschlich da stehen, auch für Stellensuchende oder auf der Karriereleiter steigende.

Früher hiess das «in Stein gemeisselt», heute heisst das «auf Instagram, Twitter Facebook (und wie sie alle heissen) gepostet». Der Effekt ist nicht ganz derselbe. Während die in Stein gehauenen Buchstaben und Zeichnungen nach Jahrtausenden der Erosion zu Opfer fallen, bleiben die Fotos und Posts ewig. Mit allen Konsequenzen.

Auch das ist ein Beweis, dass der Lauf der Zeit alles wandelt. Heute versucht man, einmal fest Gehaltenes der Vergessenheit zu überlassen, aus dem kollektiven Gedächtnis zu streichen. Ganz anders in den Zeiten vor dem World Wide Web. Früher tat man alles dafür, dass man bekannt wurde, dass man einen Eintrag in Wikipedia erhielt, erst dann war mein ein wichtiger Mensch. Oder – noch besser – im Guinnessbuch der Rekorde auftauchte.

Sei es, weil man am schnellsten 100 Wienerli vertilgte, weil man das höchste Gebäude in der kürzesten Zeit erklommen hat oder weil man sich am längsten geküsst hat. Auch der Gesellschaft mehr oder weniger nutzbringende Tatsachen verhalfen zum Eintritt in die Ruhmeshallen der Unvergesslichkeit. Die Erfindung des Penicillins etwa, oder der erste Schritt auf dem Mond. Das sind auch ganz andere Sachen als die verfängliche Situation oder das  versoffene Gesicht, das man aus einer Festlaune heraus dem Web anvertraut.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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