Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes zwecks Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Gemeinden, damit sie wieder Sozialdetektive losschicken können, ist reif für die Debatte im Kantonsrat. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) hat das Geschäft vorberaten und gestern ihre Anträge veröffentlicht.
Demnach soll der Einsatz von Spezialisten für verdeckte Observationen grundsätzlich zulässig sein. Voraussetzung sind konkrete Anhaltspunkte, dass eine Person unrechtmässig Sozialleistungen erwirkt hat.
Sie darf an allgemein zugänglichen Orten beobachtet werden, oder sie sie muss von solchen Orten her sichtbar sein. Eine Observation darf an höchsten 20 Tagen innerhalb von sechs Monaten ab dem ersten Observationstag stattfinden. Erlaubt sind keine Ton-, aber Bildaufnahmen.
Zwei Minderheitsanträge
Wären im März nicht Wahlen gewesen, wären in der Gesetzesvorlage wohl zwei weitere zulässige Vorgehensweisen aufgezählt. So dürften die Detektive erstens bei einer verdächtigten Person auch ohne Anmeldung für einen Hausbesuch klingeln.

