Am Donnerstag stand ein Paar vor dem Bezirksgericht Hinwil, weil es Ende November 2017 auf dem Bahnhofareal einer Oberländer Gemeinde einen Mann beraubt hatte. Wie der Raub genau vonstattenging, konnte im Detail nicht mehr mit absoluter Sicherheit rekonstruiert werden. Die Fakten aber sprachen eine deutliche Sprache, sagte der Richter in der Urteilsverkündung. Sie entsprachen nur teilweise den Versionen, die die Angeklagten in den Einvernahmen von sich gaben.
Die Angeklagte wurde für ein sexuelles Abenteuer angesprochen und machte klar, dass sie aber dafür bezahlt werden will. Sie gab dem Opfer ihre Telefonnummer und rief ihn um 12:11 Uhr an, nachdem er mit seinem Auto weggefahren war. Er kehrte unmittelbar zum Bahnhof zurück, wo die Angeklagte dann ins Auto des Opfers stieg. Mit ihm fuhr sie auf den hinteren Teil des Bahnhofparkplatzes.
Dort schlug der Angeklagte dem Opfer mit der Faust ins Gesicht und bedrohte ihn mit einem Messer. Dabei wurde ihm auch Bargeld in Höhe von 70 Franken und Kleingeld abgenommen, wie der Geschädigte in der ersten Verhandlung im November 2018 erklärte.
Damals kam es zu keinem Urteil, weil die Angeklagte der Verhandlung unentschuldigt fernblieb. Mit der Kreditkarte betrat die Angeklagte dann – zwölf Sekunden vor ihrem Partner – den Bahnhofskiosk und kaufte damit in drei Bezügen Waren im Wert von 95 Franken. Dies wurde von der Überwachungskamera des Kiosks festgehalten.
Fakten sprechen für sich

