Das sind die Rahmenbedingungen für die neuen Alterswohnungen
«Es geht heute weder darum, zu besprechen, warum das Ganze so lange gedauert, noch wie viel es gekostet hat.» Wohl wissend, dass von der Hittnauer SVP solche Fragen zum Gestaltungsplan Luppmenpark kommen würden, machte Bauvorstand Carlo Hächler (FDP) an der Gemeindeversammlung am Montagabend gleich zu Beginn klar, um was es im ersten Geschäft nicht geht.
Doch Ortsparteipräsident Ralf Krummenacker liess sich nicht abhalten, trotzdem nachzubohren, welche Kosten die Ausarbeitung des Gestaltungsplanes bisher ausgelöst hat. «Ich finde das Projekt gut, aber ich bin enttäuscht, dass nicht einmal ein Zirka-Bereich bezüglich der Kosten angegeben wurde.» Man gehe davon aus, dass man sich nach wie vor im bewilligten Kredit von 180’000 Franken befinde, hielt sich Hächler bei der Rückmeldung kurz.
Maximal 2,5 Meter höher
Zuvor hatte er das komplexe Geschäft des Gestaltungsplans Luppmenpark erläutert. Dieser sieht zwei bis fünf neuen Häuser mit Alterswohnungen vor. Damit könnte über 50 Jahre nach der Gründung der Emil Spörri-Stiftung ihrem Ziel, geeignete Wohnmöglichkeiten für betagte Hittnauer zu erstellen, endlich Rechnung getragen werden. «Doch die Geschichte kennen wir zur Genüge», sagte Hächler und konzentrierte sich auf die Details des Gestaltungsplanes.
Eine lange Geschichte
Kurz vor seinem Tod 1968 gründete der Fabrikant Emil Spörri eine Stiftung mit dem Zweck, in seiner Villa ein Altersheim für die Hittnauer einzurichten. Betrieb und Unterhalt der Anlage bereiteten der Stiftung jedoch schon bald finanzielle Probleme, sodass sie 1989 aufgelöst und ihr Eigentum in den Besitz der Gemeinde überführt wurden. Das Altersheim in der Villa musste 2013 aus betrieblichen Gründen geschlossen werden. Im gleichen Jahr wurde die Genossenschaft Alterswohnungen Luppmenpark (GAL) gegründet, mit dem Ziel als Ersatz zeitgemässe Alterswohnungen zu bauen. Ein erstes Wettbewerbsprojekt konnte nicht umgesetzt werden, da ein Gutachten zum Schluss kam, dass die verschiedenen Schutzinteressen auf dem Areal zu wenige berücksichtigt werden. Daraufhin startete die Genossenschaft ein Gestaltungsplanverfahren, das in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege und verschiedenen kantonalen Ämtern ausgearbeitet wurde.
Vorgesehen ist ein Bauvolumen von maximal 17’000 Kubikmeter für die Neubauten. Erlaubt sind gemäss Bau- und Zonenordnung (BZO) eine Baudichte von 2,3 Kubikmeter pro Quadratmeter. Da die Fläche der geschützten und damit unbebaubaren Parkanlage rund 6300 Quadratmeter beträgt, kann diese Mindernutzung im Baubereich zum grössten Teil kompensiert werden und ergibt dort dadurch bis zu 4,67 zulässige Kubik- pro Quadratmeter.
Die Neubauten dürfen maximal 2,5 Meter höher als die heute bestehenden Gebäude wie Riegel- und Kosthaus gebaut werden. Neben einer geplanten Tiefgarage sind zehn oberirdische Parkplätze erlaubt.
Da die heute geltenden Gewässerabstandslinien nicht mit einem solchen Projekt vereinbar sind, musste die Gemeindeversammlung zudem einer Aufhebung dieses Regelwerkes und der Festsetzung einer neuen Gewässerraumfestlegung zustimmen. Mit dieser wird die Grundlage für eine potenzielle Revitalisierung der Luppmen gelegt, sollte sie dereinst ausgedolt werde. «Doch ich bezweifle, dass das jemand von uns überhaupt erleben wird», sagte Hächler abschliessend.
Die einzelnen Bestandteile der Vorlage konnten von der Gemeindeversammlung weder getrennt noch geändert werden. Doch neben dem Votum von SVP-Ortspräsident Krummenacker wurde nur noch eine Verständnisfrage gestellt, bevor das Geschäft ohne weitere Diskussion und mit grossem Mehr von den 77 Stimmberechtigten genehmigt wurde.
Nächste Revision bereits geplant
Auch das zweite Traktandum, die Kreditabrechnung der Revision der BZO, wurde von Carlo Hächler präsentiert. Da der Kredit von 135’000 Franken um 12,9 Prozent unterschritten wurde und die BZO bereits seit einiger Zeit in Kraft ist, verzichtete der Bauvorstand auf eine detaillierte Präsentation des Geschäftes. Es wurde in der Folge vom Souverän auch schnell abgesegnet. Damit geht das lange Kapitel der Revision der BZO, das 2008 mit der Bewilligung des Kredites begann, zu seinem Abschluss.
«Aber ich kann Sie trösten, die nächste Revision steht bereits an», verkündete Hächler. Bereits 2023 müsse man die BZO erneut überarbeiten, da der Kanton die Baubegriffe in allen Gemeinden harmonisieren wolle. «Wir kommen dann wieder mit einem Kreditantrag.»
