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Das lange Warten auf die Hittnauer Alterswohnungen

Am Montag entscheidet der Souverän über den Gestaltungsplan Luppmenpark. Dieser soll die Grundlage für die lang ersehnten, neuen Alterswohnungen stellen.

Bis 2013 wohnten im Altersheim Luppmenhof noch Hittnauer Senioren.

Archivfoto: Fabio Meier

Das lange Warten auf die Hittnauer Alterswohnungen

Wohnungen für betagte Hittnauerinnen und Hittnauer: So plant es der Hittnauer Gemeinderat für den Luppmenpark. Dass auf dem Areal seit der Schliessung des Altersheims Luppmenhof vor sechs Jahren immer noch keine Senioren wohnen, liegt in der Schutzwürdigkeit des Parkes. Diese wurde 2014 bei einer Abklärung festgestellt. Da der Park seither als Schutzobjekt mit überkommunaler Bedeutung gilt, mussten die Pläne für den Bau von rund 40 Alterswohnungen, die 2012 aus einem Ideenstudien-Wettbewerb hervorgingen, auf Eis gelegt werden.

Seither ist der Gemeinderat gemeinsam mit der «Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark» (GAL) an der Ausarbeitung eines Gestaltungsplanes, der die Grundlage für ein neues Projekt legen soll. 

Eine lange Geschichte

Kurz vor seinem Tod 1968 gründete der Fabrikant Emil Spörri eine Stiftung mit dem Zweck, in seiner Villa ein Altersheim für die Hittnauer einzurichten. Betrieb und Unterhalt der Anlage bereiteten der Stiftung jedoch schon bald finanzielle Probleme, sodass sie 1989 aufgelöst und ihr Eigentum in den Besitz der Gemeinde überführt wurden. Das Altersheim in der Villa musste 2013 aus betrieblichen Gründen geschlossen werden. Im gleichen Jahr wurde die Genossenschaft Alterswohnungen Luppmenpark (GAL) gegründet, mit dem Ziel als Ersatz zeitgemässe Alterswohnungen zu bauen. Ein erstes Wettbewerbsprojekt konnte nicht umgesetzt werden, da ein Gutachten zum Schluss kam, dass die verschiedenen Schutzinteressen auf dem Areal zu wenige berücksichtigt werden. Daraufhin startete die Genossenschaft ein Gestaltungsplanverfahren, das in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege und verschiedenen kantonalen Ämtern ausgearbeitet wurde. Über diesen Gestaltungsplan wird nun entschieden.

Nachdem der Gestaltungsplan im Frühling öffentlich auflag und im März an einer Informationsveranstaltung besprochen wurde, liegt es am Montag an der Gemeindeversammlung, ihn zu genehmigen. 

Grosser Spielraum 

Zusammen mit den Gewinnern des Ideenstudien-Wettbewerbs von 2012 wurde eine Volumen-Teststudie durchgeführt, um die baulichen Möglichkeiten auf dem Areal aufzuzeigen. «Da sie noch zu wenig den Vorstellungen von Gemeinderat und GAL entsprach, wurde auf eine Umsetzung im Gestaltungsplan verzichtet», heisst es in der Weisung zur Gemeindeversammlung.

Stattdessen wurde entschieden, nach der Genehmigung des Gestaltungsplans ein erneutes Konkurrenzverfahren durchzuführen. Dafür soll ein «möglichst grosser Spielraum» für unterschiedliche Lösungsansätze offengelassen werden.  

An der Informationsveranstaltung im Frühling sorgte die Nutzung des Riegelhauses am Rande des Areals für Diskussionen. Dieses ist nicht im Besitz der GAL sondern der Gemeinde und wird derzeit als Wohnraum für Asylsuchende gebraucht. Einige Votanten plädierten jedoch dafür, auch dieses Haus an die GAL zu übertragen, da es vom Gestaltungsplan betroffen ist.

«Der Gestaltungsplan regelt nur, was auf dem Areal gemacht werden kann, unabhängig davon, wer die einzelnen Gebäude besitzt.»

Carlo Hächler (FDP), Hittnauer Hochbauvorstand

Doch laut Hochbauvorstand Carlo Hächler (FDP) würden damit zwei Dinge vermischt. Die Inkraftsetzung des Gestaltungsplans und der Landübertrag seien getrennte Prozesse. «Der Gestaltungsplan regelt nur, was auf dem Areal gemacht werden kann, unabhängig davon, wer die einzelnen Gebäude besitzt», sagte er an der Veranstaltung. Bereits 2017 wurde der Gemeinderat von der Gemeindeversammlung beauftragt, mit der GAL einen Abtretungsvertrag für die Übertragung des Areals Luppmenpark auszuarbeiten. Doch noch liegt kein Beschluss dazu vor. 

Was die Stallscheune angeht, hat der Gemeinderat die Schutzinteressen abgewogen und auf die Aufnahme in das Inventar verzichtet. Ein Rückbau der Scheune ist möglich – «sofern dadurch eine besonders gute Gesamtlösung für die Neuüberbauung erzielt werden kann. 

Neue Abstandslinien

Auch wurde im Rahmen einer neuen Gefahrenkartierung festgestellt, dass die Eindolung der Luppmen auf dem Areal eine ungenügende Abflusskapazität aufweist und schon bei einem 30-jährigen Hochwasser ausufern kann. Darum soll zusätzlich zum Gestaltungsplan eine neue Gewässerraumfestlegung erlassen werden, die eine spätere Ausdolung der Luppmen ermöglicht. 

Die Gemeindeversammlung findet am Montag, 16. September, um 20 Uhr in der Kirche Hittnau statt. Neben dem Gestaltungsplan steht auch die Kreditabrechnung der Revision der Bau- und Zonenordnung auf der Geschäftsliste. 

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