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Politik

Das lange Warten auf die Hittnauer Alterswohnungen

Am Montag entscheidet der Souverän über den Gestaltungsplan Luppmenpark. Dieser soll die Grundlage für die lang ersehnten, neuen Alterswohnungen stellen.

Wohnungen für betagte Hittnauerinnen und Hittnauer: So plant es der Hittnauer Gemeinderat für den Luppmenpark. Dass auf dem Areal seit der Schliessung des Altersheims Luppmenhof vor sechs Jahren immer noch keine Senioren wohnen, liegt in der Schutzwürdigkeit des Parkes. Diese wurde 2014 bei einer Abklärung festgestellt. Da der Park seither als Schutzobjekt mit überkommunaler Bedeutung gilt, mussten die Pläne für den Bau von rund 40 Alterswohnungen, die 2012 aus einem Ideenstudien-Wettbewerb hervorgingen, auf Eis gelegt werden.

Seither ist der Gemeinderat gemeinsam mit der «Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark» (GAL) an der Ausarbeitung eines Gestaltungsplanes, der die Grundlage für ein neues Projekt legen soll. 

Eine lange Geschichte

Kurz vor seinem Tod 1968 gründete der Fabrikant Emil Spörri eine Stiftung mit dem Zweck, in seiner Villa ein Altersheim für die Hittnauer einzurichten. Betrieb und Unterhalt der Anlage bereiteten der Stiftung jedoch schon bald finanzielle Probleme, sodass sie 1989 aufgelöst und ihr Eigentum in den Besitz der Gemeinde überführt wurden. Das Altersheim in der Villa musste 2013 aus betrieblichen Gründen geschlossen werden. Im gleichen Jahr wurde die Genossenschaft Alterswohnungen Luppmenpark (GAL) gegründet, mit dem Ziel als Ersatz zeitgemässe Alterswohnungen zu bauen. Ein erstes Wettbewerbsprojekt konnte nicht umgesetzt werden, da ein Gutachten zum Schluss kam, dass die verschiedenen Schutzinteressen auf dem Areal zu wenige berücksichtigt werden. Daraufhin startete die Genossenschaft ein Gestaltungsplanverfahren, das in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege und verschiedenen kantonalen Ämtern ausgearbeitet wurde. Über diesen Gestaltungsplan wird nun entschieden.

Nachdem der Gestaltungsplan im Frühling öffentlich auflag und im März an einer Informationsveranstaltung besprochen wurde, liegt es am Montag an der Gemeindeversammlung, ihn zu genehmigen. 

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