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Pfäffiker Gemeindeordnung auf dem Prüfstand

Die Pfäffiker Bevölkerung stimmt über die Totalrevision der Gemeindeordnung ab. In dieser werden Finanzkompetenzen erhöht und verschiedene Kommissionen angepasst.

Am Wahlsonntag entscheidet sich unter anderem, ob die RPK in eine RGPK umgewandelt wird.

Archivbild: Fabio Meier

Pfäffiker Gemeindeordnung auf dem Prüfstand

Vier Änderungsanträge hatte die Pfäffiker Rechnungsprüfungskommission (RPK) an der Gemeindeversammlung im Juni gestellt. Alle wurden sie vom Souverän unterstützt. So muss sich der Pfäffiker Gemeinderat von der scheinbar greifbaren Erhöhung seiner Eigenkompetenz wieder verabschieden, welche die neue Gemeindeordnung, über die am 1. September an der Urne abgestimmt wird, geboten hätte. Der Gemeinderat wollte die Limite für wiederkehrende Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, von 100’000 auf 250’000 Franken pro Jahr erhöhen. Dasselbe sollte für die Schulpflege gelten. 

«Immer noch 50’000 Franken mehr»

Zwar unterstützte die RPK die Erhöhung von heute 25’000 Franken auf 75’000 Franken im Einzelfall, doch die neue Jahreslimite war in ihren Augen zu hoch gesetzt. Darum schlug sie in ihrem Änderungsantrag die neue Limite auf 150’000 Franken vor. «Das wären immer noch 50’000 Franken mehr», sagte RPK-Präsident Hans-Jürg Schneider (FDP) damals.

Gemeinderat soll nur begrenzt mehr Finanzkompetenzen erhalten

17.06.2019

Gemeindeversammlung Pfäffikon

An der Pfäffiker Gemeindeversammlung vom Montag haben die 85 anwesenden Personen die Jahresrechnu Beitrag in Merkliste speichern Nun ist in der Weisung zur Abstimmung vom 1. September der angepasste Betrag von 150’000 Franken aufgeführt. Ebenfalls wurde auf Wunsch der Gemeindeversammlung der Absatz gestrichen, in dem der Gemeinderat dazu bemächtigt worden wäre, von der Gemeindeversammlung bewilligte Kredite eigenmächtig abzurechnen, sofern diese eingehalten worden sind. 

Der Rest der geplanten Änderungen in der Gemeindeordnung blieben von der RPK und der Gemeindeversammlung im Juni unangetastet. Zwar sorgte die geplante Abschaffung der vorberatenden Gemeindeversammlung für einige Voten aber zu keinen Beschlüssen. 

Kein Parlament in Sicht

Weitere wesentliche Änderungen der Gemeindeordnung enthalten unter anderem die Erhöhung der Kreditkompetenz der Gemeindeversammlung für Investitionen von heute 1,5 auf 2 Millionen Franken, der bisherige Finanz- und Steuerausschuss des Gemeinderates wird auf einen Steuerausschuss beschränkt und anstelle der Natur- und Denkmalschutzkommission soll neu eine Ortsbild- und Denkmalschutzkommission gebildet werden. Die Möglichkeit, anstelle einer reinen Rechnungsprüfungskommission eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission einzuführen, will der Gemeinderat wie bereits früher bekannt gegeben, nutzen. 

Gemäss einem erzielten Konsens an den Workshops, in denen die neue Gemeindeordnung mitentwickelt wurde, beurteilt auch der Gemeinderat die Einführung eines Parlamentes anstelle der Gemeindeversammlung als politisch nicht mehrheitsfähig. «Der Gemeinderat wird aber das Thema weiterverfolgen, was nicht zuletzt dem Wachstum der Gemeinde geschuldet ist», so ein Auszug aus dem Abstimmungsbüchlein. 

4,89 Millionen Franken für Schulhaussanierung

Neben der Totalrevision der Gemeindeordnung steht am 1. September auch die Bewilligung eines Baukredites für den Umbau und die Sanierung des Südtraktes der Sekundarschulanlage Mettlen auf der Geschäftsliste. Im Rahmen der koordinierten Massnahmenplanung Schule muss als nächstes der Trakt, dessen Gebäudeteile die Baujahre 1950 und 1985 verzeichnen, einer Sanierung unterzogen werden. Das heutige Raumkonzept im Südtrakt entspricht laut Vorlage nicht den aktuellen kantonalen Empfehlungen für Schulbaurichtlinien, zudem weist das Gebäude «dringenden, werterhaltenden Sanierungsbedarf» auf. Die Projektkosten liegen mit 4,89 Millionen Franken tiefer als die ursprünglich in einer groben Kostenschätzung angenommen 5,3 Millionen Franken.

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