Wenn die Wirbelsäule und oder das Becken verletzt sind, spricht man von Körperstammverletzungen. Dabei handelt es sich meistens um gravierende Körperschädigungen. Also ist besondere Sorgfalt geboten und sofort zu alarmieren.
Gerade zweimal hintereinander war ich kürzlich in Fälle involviert, bei denen Personen rücklings von einer Mauer, beziehungsweise einem Geländer stürzten. Die Fallhöhe betrug jeweils etwa zwei Meter. Bei der einen Person, eine junge Frau, stürzten noch weitere Personen auf sie drauf. Sie blieb mit schmerzverzerrtem Gesicht liegen.
Auf die gestürzte Frau fielen weitere Personen
Anwesende reagierten genau richtig: Sie forderten sie sofort auf, ruhig liegen zu bleiben. Sogleich stabilisierten sie ihre Halswirbelsäule mittels Halsschienengriff. Als ich eintraf, war die Patientin schon sehr gut erstversorgt. Ich konnte mich auf die weiteren Massnahmen konzentrieren, die Patientin vorsichtig untersuchen und befragen. Danach alarmierten wir die 144 und forderten einen Rettungswagen an.
Dasselbe geschah auch mit dem anderen Patienten, den wir kurz danach bei einem anderen Sanitätsdienst Erstversorgen und danach den Rettungssanitätern für den Transport ins Spital übergeben mussten. Bei diesem Patienten wurde leider unmittelbar nicht so optimal reagiert. Man bewegte den jungen Mann noch hin und her und stabilisierte die Halswirbelsäule nicht. Das kann zu weiteren Schäden an der Wirbelsäule führen. Wie es den beiden ergangen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, ich vermute aber, dass die Erstere mindestens einen Knochenbruch (Fraktur) davontrug.

