Politik

SVP-Politiker Truninger nimmt SP-Bezirksrichterin ins Visier

Kürzlich hat eine Richterin aus dem Bezirk Pfäffikon von einer Ausweisung abgesehen. Daraufhin hat der Illnau-Effretiker SVP-Politiker René Truninger auf Facebook ihre Identität preisgegeben.

SVP-Politiker Truninger nimmt SP-Bezirksrichterin ins Visier

Eine alleinerziehende Mutter aus dem Bezirk Pfäffikon hat bei Sozialhilfegeldern geschummelt (wir berichteten). Dafür hat das Bezirksgericht die gebürtige Italienerin wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe mit einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken verurteilt.

Von einem Landesverweis, den die Staatsanwaltschaft forderte, sah die Einzelrichterin allerdings ab. Die Begründung: Die 30-Jährige, die mit ihrer kleinen Tochter hier lebt, sei in der Region tief verwurzelt und pflege keinerlei Beziehungen zu ihrem Heimatland.

Somit kam in diesem Prozess die Härtefallklausel zur Anwendung. Ein juristisches Mittel, das im Zusammenhang mit der Ausschaffungs- beziehungsweise mit der Durchsetzungsinitiative der SVP immer wieder kontrovers diskutiert wurde.

Sozialhilfebetrügerin entgeht dank guter Integration einer Landesverweisung

16.07.2019

Bezirksgericht Pfäffikon

Sie schummelte beim Bezug von Sozialhilfe und hätte deswegen die Schweiz verlassen müssen. Beitrag in Merkliste speichern Kritik an Intransparenz

Dieses Urteil passte SVP-Politiker René Truninger gar nicht. Der Illnau-Effretiker Gemeinderat und Kantonsrat nahm Einsicht in die Akten und fand heraus, dass es eine SP-Richterin war, die das für ihn zu milde Urteil gefällt hat. Daraufhin machte Truninger auf Facebook den Namen der Richterin, ihre Parteizugehörigkeit und seinen Unmut über die « verweigerte Ausschaffung » publik.

Das Bezirksgericht Pfäffikon begründete den Verzicht auf die Ausschaffung auch mit den intensiven Bemühungen der Frau, für ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu sorgen. René Truninger allerdings kann dieser Begründung wenig abgewinnen. Er kritisiert insbesondere den Umstand, dass der Name der zuständigen Einzelrichterin nicht transparent gemacht wurde.

Am Zürcher Obergericht, das sämtliche Bezirksgerichte beaufsichtigt, heisst es auf Anfrage, dass die Gerichtsbesetzung grundsätzlich nie anonymisiert werde.  «Diese wird jeweils zu Beginn jeder Verhandlung vorgestellt und im jeweils folgenden Urteil auch transparent gemacht», sagt Sprecherin Andrea Schmidheiny. Darüber hinaus werden solche Informationen nicht aktiv kommuniziert, könnten aber auf Anfrage eingeholt werden.

Blick aufs Sozialamt

Truninger aber stützt sich auf das Argument, dass Richter vom Volk gewählt sind und daher öffentlich hinstehen müssen, wie auch Politiker. In diesen Fall habe die Bezirksrichterin die Verfassung übergangen, indem sie die verurteilte Sozialhilfebetrügerin als Härtefall eingestuft habe. Schliesslich sei Italien bekanntlich kein Kriegsland und eine Ausweisung deshalb absolut zumutbar.

Mittlerweile hat René Truninger diesen Fall auf kommunaler Ebene politisch aufs Tapet gebracht. Mit einem Vorstoss will er die Rolle des zuständigen Sozialamtes beleuchten. Truninger will wissen, inwiefern dieses die Erwerbssituation der verurteilten Person im Vorfeld als kritisch hätte erachten sollen. Wie Truninger schreibt, gehe es ihm darum,  « Licht ins Dunkel dieses Sozialhilfebetrugs » zu bringen, um  weitere Betrugsfälle im Bereich der Sozialhilfe zu verhindern.

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