Sind Personen in Gefahr, die sich nicht selbst in Sicherheit bringen können, müssen diese unverzüglich in Sicherheit gebracht werden. Selbstverständlich darf sich der Helfer nicht selbst in Gefahr bringen. Grundsätzlich gilt es, verletzte Personen nicht unnötig zu bewegen. Dies gilt nur für ansprechbare Patienten.
Manchmal werden aus Reflex oder unerfindlichen Gründen verunfallte, ansprechbare Personen bewegt, umgelagert oder manipuliert. Doch nur eine unmittelbar drohende Gefahr für Patient und Helfer rechtfertigt es, eine ansprechbare, verunfallte Person aus dem Gefahrenbereich zu bringen.
In eine stabile Seitenlage bringen
Sind die Patienten bewusstlos oder leblos, müssen sie vorsichtig geborgen werden, damit sie in die stabile Seitenlage gebracht werden können oder sofort mit der Reanimation begonnen werden kann. Dabei gilt es zu beachten, einen geeigneten Platz für das Ablegen des Patienten zu wählen. Der Begriff «leblos» wird in der Laienrettung für den Herzkreislaufstillstand verwendet, das heisst für eine Person ohne Atmung, da Laien den Tod nicht feststellen können und auch nicht dürfen.
«Wenn Gefahr droht, müssen bewusstlose und leblose Personen aus dem Gefahrenbereich an einen geeigneten Ort gebracht werden.»
Sandra Renggli, Samariterin und zertifizierte Rettungs-Ausbildnerin

