Politik

Keine Rekurse: Kuh- und Kirchenglocken gelten nicht mehr als Lärm

Seit 1. Juli gilt das Geläut von Tier- und Kirchenglocken im Bauma offiziell nicht mehr als Lärm. Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung sind keine Rekurse eingegangen.

Keine Rekurse: Kuh- und Kirchenglocken gelten nicht mehr als Lärm

Die neue Polizeiverordnung von Bauma ist per 1. Juli in Kraft getreten. Dies teilte der Gemeinderat vor Kurzem mit. Gegen den Beschluss der Baumer Gemeindeversammlung von Mitte März sind keine Rekurse eingegangen. Damals hatte sie der neuen Verordnung zugestimmt und damit in der ganzen Schweiz für Schlagzeilen gesorgt.

Wohl zum ersten Mal sprach sich damit eine Gemeinde in der Schweiz dafür aus, dass das Geläut von Kuh- und Kirchenglocken nicht mehr als Lärm gilt (wir berichteten). Mehr noch: Die Versammlung verschärfte entsprechenden Artikel 17 in der Polizeiverordnung gar. So stimmte die Versammlung einem Antrag eines Bürgers zu, den einschränkenden Begriff «Kuhglocken» auszuweiten. Damit ist in Bauma das Läuten von «Tierglocken» von den Ruhezeiten ausgenommen.

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