Angeklagter lässt Gerichtstermin sausen
Ein heute 39-Jähriger Schweizer soll im Jahr 2004 im Alter von 24 Jahren ein damals 15-jähriges Mädchen auf einem Spielplatz in Pfäffikon vergewaltigt haben. Doch als ihm am Montag am Baselbieter Strafgericht der Prozess gemacht werden sollte, erscheint der Mann nicht, wie «20 Minuten» berichtet.
In einem weiteren Fall soll der Mann im Jahr 2008 eine damals 14-Jährige in Rothenfluh BL vergewaltigt haben. Auch an ihr soll er sexuelle Handlungen auf einem Spielplatz vorgenommen haben.
Zwar gibt der Beschuldigte sexuelle Handlungen 2004 mit dem Mädchen im Schutzalter zu, bestreitet jedoch die Vergewaltigung. Kann diese nicht nachgewiesen werden, verjährt der andere Anklagepunkt am 8. August. Der Verteidiger gab an, er wisse nicht, wieso sein Mandant nicht erschienen ist.
Ausserdem forderte er noch, dass beim Opfer ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt wird, was das Verfahren weiter verzögert hätte. Das Gericht ging aber nicht darauf ein – die heute 30-Jährige befindet wegen schwerwiegender psychischer Probleme in einer Klinik. Zudem glaubt die Dreierkammer nicht, dass ein Gutachten nach einer so langen Zeit sinnvoll wäre.
Vorwurf des Taktierens
Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Opfervertretung waren sich daraufhin einig, dass der Antrag auf das Gutachten reine Taktik des Verteidigers sei. Der Verteidiger dementierte dies allerdings.
Den Verdacht, dass der Beschuldigte wegen der anstehenden Verjährung dem Gericht fernblieb, äusserte im Saal niemand. Es war aber zwischen den Zeilen herauszulesen, dass der Beschuldigte von einer Verzögerung des Verfahrens nur profitieren könne, schreibt «20 Minuten».
Nun liegt es am Gericht, den mutmasslichen Vergewaltiger innert eineinhalb Monaten erneut vorzuladen und einen Termin für den Prozess zu finden. Gelingt dies nicht, droht die Verjährung. Erscheint er erneut nicht, könnte ein Urteil in Abwesenheit gefällt werden. Das Verfahren wurde bis auf weiteres ausgesetzt.

