Eigentlich müsste das Rundhaus in Wildberg, das 65 Zentimeter zu hoch gebaut wurde, mittlerweile zurückgebaut sein (wir berichteten). Doch der Ausgang der Geschichte ist auch weiterhin ungewiss. Letzten August hatte das Bundesgericht entschieden, dass das Rundhaus innerhalb von neun Monaten auf die rechtmässige Hohe zurückgebaut werden muss.
Der Bauherr reichte Anfang Jahr die Pläne für den Rückbau ein, letzten Monat erteilte der Gemeinderat entsprechend die Baubewilligung. Gegen diese legten Nachbarn jedoch Rekurs ein. Dadurch steht fest: Der Rückbau wird sich weiterhin verzögern.
Die beteiligten Akteure möchten derzeit keine Auskunft erteilen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Wildbergs Liegenschaftenvorsteher Roger Bräker (parteilos) ist aber zuversichtlich, dass in den kommenden Wochen eine Lösung gefunden wird. Mehr möchte auch er aufgrund des Verfahrens zurzeit nicht sagen.
Vom Baurekursgericht bis zum Bundesgericht
2015 stellte der Gemeinderat in Wildberg im Zuge der Rohbaukontrolle fest, dass das Hauptgebäude rund 65 und das Nebengebäude 36 Zentimeter zu hoch gebaut wurde. Und dies obwohl der Bauherr bereits eine Sonderbewilligung erhalten hatte, welche es erlaubte, anstatt 7,5 nun 8,5 Meter hoch zu bauen. Dazu waren auch weitere Abweichungen von den ursprünglich bewilligten Plänen festgestellt worden.

