«Das ist der einzige Nachteil der Demokratie – sie findet auch bei schönstem Wetter statt.» Mit diesen Worten begrüsste der Pfäffiker Gemeindepräsident Marco Hirzel (SVP) am Montagabend die 85 Stimmberechtigten, die sich trotz strahlendem Sonnenschein im dunklen Chesselhuus eingefunden hatten. Auf der Traktandenliste standen zwei Geschäfte zur Genehmigung sowie drei weitere zur Vorberatung.
Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde, die mit einem Plus von 1,055 Millionen Franken schliesst, wurde ohne Voten oder Gegenstimmen durchgewunken (siehe Box). Auch der Erlass einer Verordnung über die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung wurde trotz kritischen Worten seitens der Pfäffiker FDP und der Rechnungsprüfungskommission (RPK) mit wenigen Gegenstimmen genehmigt. Damit kann die Gemeindeverwaltung so weiterarbeiten, wie sie es seit 2006 in allen Verwaltungsabteilungen mit Ausnahme der Schule tut (wir berichteten).
Jahresrechnung 2018
Dank höheren Steuereinnahmen fiel das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Pfäffikon um rund 1,3 Millionen Franken besser als das budgetierte Minus von 1,4 Millionen Franken aus. Dem Aufwand von 67,2 Millionen Franken stehen Erträge von 68,3 Millionen Franken gegenüber. Damit weist die Jahresrechnung einen Ertragsüberschuss von 1,055 Millionen Franken aus. Ausschlaggebend dafür waren in erster Linie höhere Steuererträge bei den Gemeinde- und den Grundstückgewinnsteuern. Mehrkosten generierten wiederum die Bereiche Soziales und Gesundheit.
RPK-Präsident Hans-Jürg Schneider zeigte sich zwar erfreut über die zusätzlichen Einnahmen von rund 3,5 Millionen Franken, erhob aber den Mahnfinger, da gleichzeitig auf der Aufwandseite 2,2 Millionen Franken mehr ausgegeben wurden. «Um das Haushaltsgleichgewicht in den nächsten Jahren zu erreichen, sind ernsthafte substanzielle Anstrengungen nötig.»
Für mehr Gesprächsstoff sorgte die Totalrevision der Gemeindeordnung, die an diesem Abend vorberaten wurde. Die grössten Änderungen betreffen die Kreditkompetenzen von Gemeinderat und Schulpflege, die Abschaffung der vorberatenden Gemeindeversammlung, die Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission sowie die Umwandlung der Natur- und Denkmalschutzkommission in eine neue Ortsbild- und Denkmalschutzkommission.

