Gemeinderat soll nur begrenzt mehr Finanzkompetenzen erhalten
«Das ist der einzige Nachteil der Demokratie – sie findet auch bei schönstem Wetter statt.» Mit diesen Worten begrüsste der Pfäffiker Gemeindepräsident Marco Hirzel (SVP) am Montagabend die 85 Stimmberechtigten, die sich trotz strahlendem Sonnenschein im dunklen Chesselhuus eingefunden hatten. Auf der Traktandenliste standen zwei Geschäfte zur Genehmigung sowie drei weitere zur Vorberatung.
Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde, die mit einem Plus von 1,055 Millionen Franken schliesst, wurde ohne Voten oder Gegenstimmen durchgewunken (siehe Box). Auch der Erlass einer Verordnung über die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung wurde trotz kritischen Worten seitens der Pfäffiker FDP und der Rechnungsprüfungskommission (RPK) mit wenigen Gegenstimmen genehmigt. Damit kann die Gemeindeverwaltung so weiterarbeiten, wie sie es seit 2006 in allen Verwaltungsabteilungen mit Ausnahme der Schule tut (wir berichteten).
Jahresrechnung 2018
Dank höheren Steuereinnahmen fiel das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Pfäffikon um rund 1,3 Millionen Franken besser als das budgetierte Minus von 1,4 Millionen Franken aus. Dem Aufwand von 67,2 Millionen Franken stehen Erträge von 68,3 Millionen Franken gegenüber. Damit weist die Jahresrechnung einen Ertragsüberschuss von 1,055 Millionen Franken aus. Ausschlaggebend dafür waren in erster Linie höhere Steuererträge bei den Gemeinde- und den Grundstückgewinnsteuern. Mehrkosten generierten wiederum die Bereiche Soziales und Gesundheit.
RPK-Präsident Hans-Jürg Schneider zeigte sich zwar erfreut über die zusätzlichen Einnahmen von rund 3,5 Millionen Franken, erhob aber den Mahnfinger, da gleichzeitig auf der Aufwandseite 2,2 Millionen Franken mehr ausgegeben wurden. «Um das Haushaltsgleichgewicht in den nächsten Jahren zu erreichen, sind ernsthafte substanzielle Anstrengungen nötig.»
Für mehr Gesprächsstoff sorgte die Totalrevision der Gemeindeordnung, die an diesem Abend vorberaten wurde. Die grössten Änderungen betreffen die Kreditkompetenzen von Gemeinderat und Schulpflege, die Abschaffung der vorberatenden Gemeindeversammlung, die Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission sowie die Umwandlung der Natur- und Denkmalschutzkommission in eine neue Ortsbild- und Denkmalschutzkommission.
Die RPK hatte vier Änderungsanträge gestellt. Einerseits sollte die Eigenkompetenz des Gemeinderates für wiederkehrende Ausgaben, die im Budget nicht enthalten sind, den Betrag von 150’000 Franken statt vom Gemeinderat vorgeschlagen 250’000 Franken pro Jahr nicht überschritten werden. Dies wäre immer noch eine Erhöhung um 50’000 Franken, also 50 Prozent, wie RPK-Präsident Hans-Jürg Schneider (FDP) ausführte.
Analog dazu sollte die Eigenkompetenz der Schulpflege nicht auf 250’000, sondern nur auf 150’000 Franken erhöht werden. Beide Fälle begründete Schneider damit, dass keine bekannten Fälle die Notwendigkeit der Betragshöhe erlauben.
Anträge aus den Parteien verworfen
Zudem forderte die RPK die Streichung eines Absatzes, mit dem der Gemeinderat die Genehmigung von Abrechnungen in eigener Kompetenz beschliessen könnte – sollte der Kredit, den die Legislative einst bewilligt hat, eingehalten worden sein. Daran geknüpft war der vierte Antrag: Die Streichung des Absatzes, in dem die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission dazu verpflichtet wird, auch Abrechnungen über Kredite, die von den Stimmberechtigten bewilligt wurden, jedoch vom Gemeinderat in eigener Kompetenz genehmigt wurden, zu überprüfen.
Der erste Änderungsantrag wurde mit 40 Ja- zu 38 Nein-Stimmen knapp angenommen, ebenso der zweite Antrag mit 40 Ja- zu 35 Nein-Stimmen. Beim Antrag zu den Abrechnungen war die Sache dann klarer: 50 Stimmberechtigte stimmten für, 29 gegen den Antrag der RPK.
Zwei Anträge seitens der SVP – die Finanzkompetenz der Gemeindeversammlung solle nicht von 1,5 auf 2 Millionen Franken erhöht werden – und den Grünen – jedes Geschäft, das an die Urne kommt, müsse weiterhin an der Gemeindeversammlung vorberaten werden – wurden hingegen vom Souverän verworfen.
Premiere für Konsultative Abstimmungen
Die weiteren Geschäfte zur Vorberatung wurden ohne Wortmeldungen aus der Versammlung präsentiert: der Baukredit für den Umbau und die Sanierung des Südtraktes des Sekundarschulhauses Mettlen für 4,89 Millionen Franken sowie die Totalrevision der Statuten der Kehrichtverwertungsanlage Zürcher Oberland.
Doch waren die Geschäfte zur Vorberatung nach der Präsentation durch den Gemeinderat nicht abgeschlossen. «Wie es das neue Kantonale Gemeindegesetz verlangt, führen wir eine konsultative Abstimmung durch, die als Empfehlung für die Urnenabstimmung dienen soll», führte Gemeindepräsident Hirzel aus. Dieser Prüfung hielten alle drei Geschäfte stand, inklusive die Totalrevision der Gemeindeordnung mit den Änderungen der RPK.
