Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Politik

Pfäffiker Verwaltungsorganisation auf dem Prüfstand

Obwohl die Gemeinde Pfäffikon schon seit Jahren mit der «Wirkungsorientierten Verwaltungsführung» arbeitet, muss das Führungsinstrument nun vom Souverän offiziell erlassen werden. Am Montag wird die Gemeindeversammlung entscheiden, ob für der Gemeinderat ab dem neuen Jahr darum mehr Arbeit anfällt.

Die Pfäffiker Gemeindeversammlung bestimmt am Montag über zwei Geschäfte und berät drei weitere.

Archivbild: Fabio Meier

Pfäffiker Verwaltungsorganisation auf dem Prüfstand

Kritiker bezeichnen sie gerne als Papiertiger und wenig aussagekräftig: die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV). Doch die Gemeinde Pfäffikon setzt seit 2006 in allen Verwaltungsabteilungen mit Ausnahme der Schule auf diese Haushaltführung mit ihren Leistungsaufträgen und Globalbudgets. Aufgrund der Entscheide von Gemeindeversammlung und Gemeinderat macht Letzterer Vorschläge, wie hoch die Kosten anfallen, um die beschlossenen Dienstleistungen zu erbringen. Wichtige Aufgaben, welche die Gemeinde erfüllen muss, sind dabei durch übergeordnetes Recht definiert, was sich einerseits in den Ausgaben niederschlägt und andererseits den Entscheidungsspielraum der Gemeinde einschränkt. So entstehen die Leistungsaufträge und Globalbudgets. 

In Pfäffikon startete der Gemeinderat bereits 1999 erste Versuche mit WoV und dehnte die Globalbudgets Schritt für Schritt auf weitere Geschäftsbereiche aus. «Das Bewusstsein für Kosten, Leistungen und Wirkungen hat sich auf allen Stufen wesentlich erhöht», heisst es in der Weisung der Gemeindeversammlung vom nächsten Montag. Und obwohl sich die WoV in den Augen des Gemeinderates in den letzten Jahren bewährt hat, muss sie nun vom Souverän abgesegnet werden, denn das neue kantonale Gemeindegesetz verlangt, dass die diese Art der Haushaltführung in einem Gemeindeerlass geregelt ist. 

Im Jahresbudget aufgeschlüsselt

Die Vorteile an der WoV sieht der Gemeinderat unter anderem in den «kürzeren, effizienteren und dadurch günstigeren» Abläufen. «Das Hauptargument für die WoV ist aber die Transparenz, die sie der Bevölkerung bietet», sagt Hanspeter Thoma, Pfäffiker Gemeindeschreiber. Denn die Leistungsaufträge und Globalbudgets werden jeweils in den Jahresbudgets aufgeschlüsselt präsentiert. «So kann sich jeder ein Bild verschaffen, welche Gelder wo eingesetzt und welche Dienstleistungen dafür erbracht werden. Würde man die WoV abschaffen, würden auch diese Informationen wegfallen.» 

«Der Gemeinderat könnte die zusätzliche Arbeit zwar stemmen, aber das Amt wird damit nicht attraktiver.»

Hanspeter Thoma, Pfäffiker Gemeindeschreiber

Die Trennung zwischen der politisch-strategischen und der operativen Ebene – damit verbunden die Aufgaben- und Kompetenzdelegation an die Verwaltung – sei zudem klar definiert und die auf Langfristigkeit ausgelegten Leistungsaufträge würden die Finanz- und Investitionsplanung der Gemeinde unterstützen. «Ohne dieses System könnte sich der Gemeinderat theoretisch jede Amtsperiode nach ‹seinem Gusto› neu ausrichten», sagt Thoma. «Mit der WoV wird mehr Beständigkeit garantiert.»

In der Vernehmlassung des Verordnungsentwurfes von September bis Dezember letzten Jahres kamen sieben Anträge von Ortsparteien zusammen. «Diese wurden ganz oder teilweise übernommen», so Hanspeter Thoma. «Dabei handelte es sich primär um Präzisierungen bereits bestehender Bestimmungen.» 

Weniger Zeit für strategische Entscheidungen

Sollte sich der Souverän am Montag gegen die WoV entscheiden, müsste der Gemeinderat seine Führungsinstrumente per 2020 anpassen. Auf den Gemeinderat würde dann mehr Arbeit in Form von einer grösseren Anzahl an nötigen Beschlüssen zukommen. Dabei würde er wieder mehr operativ tätig sein und es würde weniger Zeit für strategische Entscheide übrig bleiben. «Der Gemeinderat könnte die zusätzliche Arbeit zwar stemmen, aber das Amt wird damit nicht attraktiver», sagt Gemeindeschreiber Thoma. 

Die Gemeindeversammlung findet am Montag, 17. Juni, um 20 Uhr im Dorfsaal Chesselhuus statt. 
Neben dem Erlass der Verordnung über die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung entscheidet der Pfäffiker Souverän am Montag über die Genehmigung der Jahresrechnung 2018. Diese schliesst bei einem Aufwand von 67,2 Millionen und einem Ertrag von 68,3 Millionen Franken mit einem Plus von 1,055 Millionen Franken.
Zusätzlich zur Totalrevision der Gemeindeordnung werden zwei weitere Geschäfte vorberaten. Es sind dies die Totalrevision der Statuten der Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (Kezo), sowie der Kredit über 4,89 Millionen Franken für den Umbau und die Sanierung des Oberstufenschulhauses Mettlen (wir berichteten).

 

Das neue Gemeindegesetz hat auch Auswirkungen auf die Pfäffiker Gemeindeordnung. Diese muss wie in allen anderen Gemeinden angepasst werden. In Pfäffikon ist die dafür nötige Urnenabstimmung auf den 1. September angesetzt. An der Gemeindeversammlung von nächster Woche wird das Geschäft vorberaten. 

Der Gemeinderat hat das neue Gesetz zum Anlass genommen, die aus dem Jahr 2001 stammende Gemeindeordnung generell zu überprüfen. Vorgenommene Teilrevisionen betrafen bisher vor allem die Behördenorganisation, daher sieht der Gemeinderat in diesem Punkt wenig Handlungsbedarf. 

Neue Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission

Die wichtigsten Änderungen der Totalrevision sind: Die vorberatende Gemeindeversammlung soll abgeschafft werden, die Kreditkompetenz des Gemeinderates für Investitionen von heute 1,5 auf 2 Millionen und für jährlich wiederkehrende Ausgaben von 150’000 auf 200’000 Franken erhöht, anstelle der Natur- und Denkmalschutzkommission eine neue Ortsbild- und Denkmalschutzkommission gebildet, im Schulbereich die Schulleitungen und die Schulkonferenz gemäss den kantonalen Vorgaben geregelt und eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission eingeführt werden. Zudem verlangt das kantonale Recht einen mittelfristig ausgeglichenen Finanzhaushalt der Gemeinde. 

Die Rechnungsprüfungkommission stimmt der Totalrevision mit vier Änderungsanträgen zu. Unter anderem kritisiert sie die Erhöhung der Finanzkompetenzen mit der Begründung, dass keine bekannten Fälle die Notwendigkeit der Betragshöhe rechtfertigen. 
Aufgrund der Resultaten aus diversen Workshops zum Thema Gemeindeordnung beurteilt auch der Gemeinderat die Einführung eines Parlamentes anstelle einer Gemeindeversammlung als politisch nicht mehrheitsfähig. Er schreibt in der Weisung: «Der Gemeinderat wird aber das Thema weiterverfolgen, was nicht zuletzt dem Wachstum der Gemeinde geschuldet ist.» 
 

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns