Effretiker Sozialdetektive verlieren ihren Job
Mit einem klaren Ja nahm das Schweizer Stimmvolk im November die neue gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Sozialversicherten an: 64,7 Prozent sprachen sich für verdeckte Beobachtungen von Leistungsbezügern durch sogenannte «Sozialdetektive» aus. Für die Effretiker Coprin AG eigentlich ein Grund zur Freude – das 2008 gegründete Unternehmen hat sich auf Observationen und Privatermittlungen spezialisiert. Diverse Medien hatten darum bereits im Vorfeld der Abstimmung über die Firma berichtet, die in den vergangenen Jahren für diverse Auftraggeber im Einsatz war.
Doch von zusätzlichen Aufträgen bisher keine Spur. Im Gegenteil: Die Coprin AG hat beim Bezirksgericht einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahren eingereicht.
90 Prozent weniger Umsatz
Der Ursprung der aktuellen Situation liegt im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Oktober 2016. Seither fehlt in der Schweiz eine klare gesetzliche Grundlage für die Observation von Personen, die mutmasslich Versicherungsmissbrauch betreiben. Die Folge: IV und die Unfallversicherer stellten ihre Observationen vorläufig ein. «Dies manifestierte sich in der betroffenen Abteilung der Coprin AG mit einem Umsatzeinbruch von bis zu 90 Prozent», schreibt Geschäftsführer Markus Mock in einer Stellungnahme.
Sie werden beobachtet
09.11.2018

Sozialdetektive aus Effretikon
Eine Firma mit Sitz in Effretikon hat sich auf Observationen und private Ermittlungen spezialisie Beitrag in Merkliste speichern Die Politik handelte: Das Parlament verabschiedete eine entsprechende Gesetzesrevision des Observationsartikels im Sozialversicherungsrecht in der Frühlingssession 2018, worauf das Referendum ergriffen wurde und zur Abstimmung im November selben Jahres führte.
Weitere Firmen betroffen
«Die anfänglich vorherrschende Meinung von Politik und Versicherungsträgern, dass Observationen von Versicherten bald wieder möglich sein sollten, hat sich nicht bestätigt», sagt Markus Mock. Anfang Februar habe das Bundesamt für Sozialversicherungen auf Anfrage mitgeteilt, dass das Gesetz frühestens im Herbst 2019 in Kraft treten würde. «Der unerträglich lange Zeitraum zwischen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der voraussichtlichen Inkraftsetzung des Gesetzes sprengten letztlich die finanziellen Möglichkeiten der Coprin AG und zwangen uns, den Konkurs bei den Behörden einzureichen.»
«Es ist äusserst betrüblich, dass uns nur wenige Monate vor der Einführung des Gesetzes die finanziellen Mittel ausgingen.»
Markus Mock, Geschäftsführer Coprin AG
Laut Mock sind von diesem Schicksal mehrere Unternehmen in der Schweiz betroffen: «Unternehmen, die unter den alten Regularien und im Vertrauen der Rechtssicherheit einwandfrei gearbeitet haben.» Bestandenes Know-how sei zerstört worden. «Staatliche Überbrückungshilfen im Sinne von Kurzarbeit blieben aus.»
Investor gesucht
Vom Konkurs der Coprin AG sind 17 Mitarbeiter betroffen – alles Fachspezialisten in den Abteilungen Ermittlungen/Observationen, IT-Forensik und Cybercrime/Web-Intelligence. «Es ist äusserst betrüblich, dass uns nur wenige Monate vor der Einführung des Gesetzes die finanziellen Mittel ausgingen», so Mock. «Um jedoch die Verluste nicht noch zu vergrössern und weiteren Schaden abzuwenden, blieb uns keine andere Möglichkeit offen.» Im Moment könne er noch nicht sagen, ob es allenfalls zu einer Nachfolgegesellschaft komme, mit der die Dienstleistungen weiterhin angeboten werden könnten. Man stehe in Verhandlungen mit interessierten Investoren.
