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Politik

Hitzige Diskussion um den Hittnauer Luppmenpark

Nach Jahren der Verzögerung kommt die Planung für den Luppmenpark endlich voran. Am Montag stellte die Gemeinde Hittnau den Gestaltungsplan vor. Für Diskussionen sorgte bei der Infoveranstaltung aber ein anderes Thema.

Er ist das planerische Sorgenkind der Hittnauer –  der Luppmenpark. Dabei sind sich eigentlich alle einig: Auf dem Grundstück an der Dürstelenstrasse sollen altersgerechte Wohnungen entstehen, gebaut durch die Genossenschaft Alterswohnungen Luppmenpark (GAL). Doch das Projekt verzögert sich seit Jahren (siehe Box). Am Montagabend informierte die Gemeinde im Kirchgemeindesaal über den neuen Gestaltungsplan, der jetzt öffentlich aufliegt.

Eine lange Geschichte

Kurz vor seinem Tod 1968 gründete der Fabrikant Emil Spörri eine Stiftung mit dem Zweck, in seiner Villa ein Altersheim für die Hittnauer einzurichten. Betrieb und Unterhalt der Anlage bereiteten der Stiftung jedoch schon bald finanzielle Probleme, sodass sie 1989 aufgelöst und ihr Eigentum in den Besitz der Gemeinde überführt wurden. Das Altersheim in der Villa musste 2013 aus betrieblichen Gründen geschlossen werden. Im gleichen Jahr wurde die Genossenschaft Alterswohnungen Luppmenpark (GAL) gegründet, mit dem Ziel als Ersatz zeitgemässe Alterswohnungen zu bauen. Ein erstes Wettbewerbsprojekt konnte nicht umgesetzt werden, da ein Gutachten zum Schluss kam, dass die verschiedenen Schutzinteressen auf dem Areal zu wenige berücksichtigt werden. Daraufhin startete die Genossenschaft ein Gestaltungsplanverfahren, das in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege und verschiedenen kantonalen Ämtern ausgearbeitet wurde. Dieser Gestaltungsplan liegt nun vor.

Der Gestaltungsplan sei nötig, um die vielen verschiedenen Anforderungen unter einen Hut zu bringen, sagte Olaf Wolter vom Planungsbüro Suter von Känel Wild, der die Planung begleitet. Die Villa und der Park des einstigen Fabrikanten Emil Spörri, sowie zwei weitere Gebäude auf dem Areal, stehen unter Denkmalschutz. Nur die Scheune und die Gärtnerei dürfen abgerissen werden.

Zudem durchquert die namensgebende Luppmen das Gebiet. Im Gewässerraum um den Bach darf nicht gebaut werden. Nur etwa ein Viertel des rund 10’000 Quadratmeter grossen Luppmenareals kommt für eine Bebauung überhaupt in Frage.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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