«Fehraltorf hat eine der ältesten Friedhofsverordnungen im ganzen Zürcher Oberland. Sie müsste schon seit langem dringend modernisiert werden», sagt Daniel Wernli, Steinmetz und Bildhauer aus Wetzikon. Ein Anliegen, das den 54-Jährigen schon länger beschäftigt: Seit rund 25 Jahren setzt er sich dafür ein, dass die Verordnung, die noch aus den 50er Jahren stammt, zeitgemäss angepasst wird.
Das grösste Problem ist für Wernli die Höhe der Grabsteine. «Gemäss der aktuellen Verordnung dürfen Urnengrabsteine maximal 65 Zentimeter hoch sein. Die Norm wäre jedoch mindestens 80 Zentimeter», so Wernli. Ein Grabmal mit einer Höhe von 65 Zentimetern entspreche einem Kindergrabmal und sei eines erwachsenen Bürgers nicht würdig. «Hinzu kommt ein Platzproblem, wenn zwei Namen auf den gleichen Stein eingraviert werden sollen.»
Weiter kritisiert Wernli, dass die die Höhen diverser Grabmale die Vorschriften immer wieder überschreiten würden. «Geprüft wird das nicht. Weshalb ändert man also nicht gleich die Vorgaben?» 2012 hat der Bildhauer die Gemeinde Fehraltorf auf die veraltete Friedhofsverordnung hingewiesen, 2018 noch einmal. «Damals sagte man mir, vor 2020 wird nichts geändert. Es wäre aber dringend notwendig.»
Keine Probleme bisher
Dem Fehraltorfer Gemeindepräsident Anton Muff (DGF) ist die Problematik bekannt. Er weist jedoch darauf hin, dass Daniel Wernli der einzige Bildhauer in der Region sei, der Mühe mit den Fehraltorfer Bestimmungen hat. «Der Gemeinde ist nicht bekannt, dass Kunden von anderen Bildhauern wegen der Friedhofsverordnung nicht ihrer Zufriedenheit bedient werden konnten.»

