Politik

Was mit Jakob Schochs Erbe geschehen soll

Vor vier Jahren hat die Gemeinde Wila von Jakob Schoch ein Vermögen von 3,6 Millionen Franken geerbt. Dieses Vermögen soll in eine Sonderrechnung überführt werden, die gemeinnützigen Zwecken dient.

Was mit Jakob Schochs Erbe geschehen soll

Wer den aktuellen Veranstaltungskalender der Gemeinde Wila genau studiert hat, stellt fest, dass der Gemeinderat auf den 12. Juli eine Mitwirkungsveranstaltung zum «Nachlass Schoch» einberufen hat. Jakob Schoch hat in seinem Testament der Gemeinde Wila ein grosses Vermögen von rund 3,6 Millionen Franken hinterlassen.

Diese Erbschaft besteht aus Grundeigentum im Wert von 3,4 Millionen Franken und flüssigen Geldmitteln von rund 250‘000 Franken. Schoch hat in seinem Testament festgelegt, dass die Gemeinde dieses Vermögen für gemeinnützige Zwecke einsetzen soll. Seit die Gemeinde im Jahr 2014 das Erbe von Jakob Schoch übernommen hat, werden Land, Liegenschaften und auch die flüssigen Mittel im Finanzvermögen geführt.

Gemeinnütziger Zweck

Die Verwendung der Erbschaft Schoch wird im Testament von Jakob Schoch nicht exakt definiert, was es dem Gemeinderat bisher erschwerte eine adäquate Lösung zu finden. Das Testament ist jedoch dahingehend eindeutig, dass es die Vermögenswerte für einen gemeinnützigen Zweck eingesetzt werden sollen.

Der Gemeinderat Wila möchte verhindern, dass die Erbschaft Schoch für Aufgaben verwendet wird, welche mit Steuermitteln zu finanzieren sind. Deshalb möchte der Gemeinderat die Erbschaft in eine Sonderrechnung überführen, die es ihm und den Stimmberechtigten erlaubt, den Verwendungszweck selbst zu bestimmen. Dieses Instrument dient der Verwaltung von Mitteln aus Schenkungen und Erbschaften für einen gemeinnützigen Zweck.

Anfang Februar 2018 hat der Gemeinderat beschlossen, dass er der Bevölkerung die Schaffung einer Sonderrechnung vorschlagen will. Diese wird jeweils im Anhang der laufenden Rechnung aufgeführt, damit die Stimmberechtigten über deren Stand informiert sind. An der Mitwirkungsveranstaltung vom 12. Juli möchte der Gemeinderat das Reglement vorbesprechen, welches definiert, wie die Mittel aus der Erbschaft Schoch eingesetzt werden sollen und welche Projekte finanzielle Unterstützung aus der Erbschaft Schoch beantragen können.

An der Urne über Reglement abstimmen

Am 25. November 2018 wird die Wilemer Stimmbevölkerung auch noch an der Urne über das Reglement bestimmen können. Der Gemeinderat wird zudem beantragen, dass die politische Gemeinde Wila das Grundeigentum der Erbschaft Schoch übernimmt und den finanziellen Gegenwert in die Sonderrechnung auslagert. Dies hat den Vorteil, dass die politische Gemeinde auch in Zukunft über die Verwendung der Liegenschaften, welche an bester Lage positioniert sind,bestimmen kann.

Diese Variante hat laut Gemeinderat und Finanzvorstand Simon Mösch den Vorteil, dass gemeinnützige Vorhaben finanziert werden könnten, ohne dass die Gemeinde dafür den Grundbesitz veräussern müsste. Zudem behält die politische Gemeinde Wila damit weiterhin die Zügel in der Hand und kann die bauliche Entwicklung der Gemeinde erheblich mitbestimmen. Der Gemeinderat arbeitet momentan an einer Immobilienstrategie, in welcher er die optimale Verwendung der gemeindeeigenen Liegenschaften im Sinne des Gemeinwohls zu definieren sucht.

Die Erbschaft Schoch umfasst als «Filetstück» ein grosses, unbebautes Grundstück zwischen Bahnhof, Tablat- und Schochenstrasse, sowie auch mehrere überbaute und nicht überbaute Grundstücke an bester Lage. Diese grosse Wiese liegt in der Bauzone und könnte gemäss Zonenplan dreigeschossig überbaut werden. Begreiflich deshalb, dass der Gemeinderat diesen Trumpf in der Hand behalten möchte.

Mitbestimmung bleibt gewahrt

Die in der Gemeindeordnung festgelegten Finanzbefugnisse werden auch mit der Schaffung einer Sonderrechnung für die Erbschaft Schoch nicht geschmälert. «Alle Stimmberechtigten werden Anträge für finanzierungswürdige Vorhaben vorlegen können», sagt Mösch, «doch je nach Höhe des Betrags werden Gemeinderat, die Gemeindeversammlung oder die Stimmberechtigten an der Urne über die Verwendung der Erbschaft entscheiden.» Konkret kann der Gemeinderat Ausgaben bis zu 200’000 Franken in eigener Kompetenz beschliessen, sofern dieser Betrag im Budget eingestellt ist. Für Ausgaben bis zu 1,5 Millionen Franken entscheidet wie bis anhin die Gemeindeversammlung und alles, was über dieser Marke liegt, erfordert eine Urnenabstimmung.

Mit der Überführung der Erbschaft Schoch in eine Sonderrechnung könnte somit gewährleistet werden, dass dieses Vermögen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird und die Stimmberechtigten die Kontrolle über die Verwendung dieser Mittel weiterhin ausüben können. (Massimo Diana)

 

Mitwirkungsversammlung am Donnerstag, 12. Juli 

Der Gemeinderat von Wila hat am Donnerstag, 12. Juli, um 19 Uhr im Saal des Schulhauses Eichhalde eine Mitwirkungsveranstaltung zur Erbschaft Schoch einberufen. An dieser möchte der Gemeinderat das Reglement vorbesprechen, welches definiert, wie die Mittel aus der Erbschaft Schoch eingesetzt werden sollen und welche Projekte finanzielle Unterstützung aus der Erbschaft Schoch beantragen können.

Zur Person – Jakob Schoch 

Er wurde am 13. März 1937 in Bauma als einziges Kind von Jakob und Klara Schoch-Wäckerli geboren. Die Eltern führten einen Tante-Emma-Laden und einen Landwirtschaftsbetrieb mit umfangreichem Landbesitz. Schoch machte eine Lehre als Drucksetzer und arbeitete unter anderem von 1989 bis 2002 beim « Zürcher Oberländer ». Schoch war geschieden und hatte keine Kinder. Er war Mitglied im Turnverein und war interessiert an den kulturellen Veranstaltungen im Dorf.

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