Ungewöhnliche Strafe für folgenschwere Tat von Schülern
Es war eine Riesenaufregung, die einen Riesenaufwand nach sich zog: Mitte Morgen des ersten Oktober-Montags 2017 hatten plötzlich mehrere Kinder im Schulhaus Lindenbühl in Volketswil über Atembeschwerden geklagt. Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr rückten mit einem Grossaufgebot an; das Schulhaus, in dem sich gegen 500 Personen befanden, wurde evakuiert (wir berichteten darüber). 35 der Kinder untersuchte man vor Ort, es wurden jedoch keine gesundheitlichen Schädigungen festgestellt.
Schon kurz nach dem Zwischenfall hatte die Polizei vier Schüler eruiert, die zugaben, für den Zwischenfall verantwortlich zu sein. Die Knaben im Alter von 14 und 15 Jahren erklärten laut Kantonspolizei, im Herren-WC sowie einem Schulzimmer einen Pfefferspray verwendet zu haben. Der Inhalt des Sprays verbreitete sich dann offenbar im Gebäude und sorgte für die Beschwerden bei einigen Kindern.
Zu Arbeitsleistung verurteilt
Nun sind drei der Spraybenutzer von der Jugendanwaltschaft verurteilt worden. Gegen einen der Teenager wurde das Verfahren eingestellt, da die Ermittlungen ergeben hatten, «dass er sich nicht in rechtsrelevanter Form am Vorfall beteiligt hat». Dies gab die Oberjugendanwaltschaft auf Anfrage hin bekannt.
Das Trio wurde mit einer sogenannten «persönlichen Leistung» bestraft. Die persönliche Leistung entspricht einer Arbeitsstrafe und ist eine der Sanktionsmöglichkeiten des Jugendstrafrechts. Wie hoch genau die Strafe ist und ob für die Beteiligten noch Kosten anfielen, gab die Oberjugendanwaltschaft nicht bekannt, da «Jugendstrafverfahren generell unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden». Es wurde einzig angemerkt, dass das Ereignis in Volketswil auf «eine Verkettung von unglücklichen Umständen» zurückzuführen sei
Antraben zum Rettungswagen putzen
Recherchen von Züriost zeigen jetzt, dass bei der Umsetzung der Strafe ein recht kreativer und offenbar sehr nachhaltiger Ansatz gewählt wurde: Die Teenager mussten nämlich bei einer der Organisationen, die damals zum Grosseinsatz beim Schulhaus ausrückte, arbeiten gehen. Das Trio hatte beim Rettungsdienst Uster anzutraben. Dort musste es die grossen Rettungswagen putzen, bei Aufräumarbeiten im Stützpunkt helfen sowie den Spitalgärtnern zur Hand gehen.
Selber sehen, was hinter Blaulichtorganisation steckt
Dem Rettungsdienst etwas zurückgeben, weil er für ein absolut vermeidbares Ereignis ausrücken musste – diese eigentlich naheliegende Idee zur Abarbeitung der Strafe hatte die Leiterin des Rettungsdienstes Uster, Barbara Henzen. «Die Verursacher des Grosseinsatzes sollten einmal sehen und erleben, was es heisst, einen Rettungsdienst zu betreiben. Und wenn sie dazu noch ihre Freizeit hergeben müssen, dann realisieren sie sicher eher die Folgen ihrer Tat. Das blosse Bezahlen einer Geldstrafe macht keinen Eindruck auf Jugendliche.» Eine Ansicht, die bei der Jugendanwaltschaft auf offene Ohren stiess, und so kam es zum ungewöhnlichen Strafeinsatz.
«Geläuterte» Schüler
Und dieser Strafeinsatz habe seine Wirkung erzielt, ist Henzen überzeugt: «Ich glaube, die drei Schüler sind nun geläutert». Die Jugendlichen seien nach ihrer Arbeitsleistung sehr einsichtig und reuig gewesen. Im Gegensatz zum Grossteil der Bevölkerung sei diesem Trio jetzt bewusst, wieviel ein solcher Grosseinsatz wegen eines kleinen Blödsinns koste. Und vor allem, welche Folgen es habe, wenn X Angehörige von Blaulichtorganisationen wegen eines solchen Alarms für Stunden absorbiert seien und andere Menschen, die wirklich dringend Hilfe benötigen, deshalb länger warten müssen.
