Es war eine Riesenaufregung, die einen Riesenaufwand nach sich zog: Mitte Morgen des ersten Oktober-Montags 2017 hatten plötzlich mehrere Kinder im Schulhaus Lindenbühl in Volketswil über Atembeschwerden geklagt. Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr rückten mit einem Grossaufgebot an; das Schulhaus, in dem sich gegen 500 Personen befanden, wurde evakuiert (wir berichteten darüber). 35 der Kinder untersuchte man vor Ort, es wurden jedoch keine gesundheitlichen Schädigungen festgestellt.
Schon kurz nach dem Zwischenfall hatte die Polizei vier Schüler eruiert, die zugaben, für den Zwischenfall verantwortlich zu sein. Die Knaben im Alter von 14 und 15 Jahren erklärten laut Kantonspolizei, im Herren-WC sowie einem Schulzimmer einen Pfefferspray verwendet zu haben. Der Inhalt des Sprays verbreitete sich dann offenbar im Gebäude und sorgte für die Beschwerden bei einigen Kindern.
Zu Arbeitsleistung verurteilt
Nun sind drei der Spraybenutzer von der Jugendanwaltschaft verurteilt worden. Gegen einen der Teenager wurde das Verfahren eingestellt, da die Ermittlungen ergeben hatten, «dass er sich nicht in rechtsrelevanter Form am Vorfall beteiligt hat». Dies gab die Oberjugendanwaltschaft auf Anfrage hin bekannt.
Das Trio wurde mit einer sogenannten «persönlichen Leistung» bestraft. Die persönliche Leistung entspricht einer Arbeitsstrafe und ist eine der Sanktionsmöglichkeiten des Jugendstrafrechts. Wie hoch genau die Strafe ist und ob für die Beteiligten noch Kosten anfielen, gab die Oberjugendanwaltschaft nicht bekannt, da «Jugendstrafverfahren generell unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden». Es wurde einzig angemerkt, dass das Ereignis in Volketswil auf «eine Verkettung von unglücklichen Umständen» zurückzuführen sei

