Stadtrat verzichtet auf Beschwerde
Mit Beschluss vom 5. April hat der Bezirksrat Uster über den Stimmrechtsrekurs gegen die Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 über den Gestaltungsplans «Untere Farb» entschieden. Wie bereits bekannt, wurde der Rekurs gutgeheissen und die Volksabstimmung aufgehoben. Der Ustermer Stadtrat wurde aufgefordert, die Volksabstimmung zu wiederholen. Er habe in der Abstimmungsanweisung die Ustermer Stimmbürger «falsch und unvollständig» informiert. Unter anderem seien Angaben gemacht worden, die dem Zonenplan zuwiderlaufen würden, so der Bezirksrat in seiner Entscheidbegründung.
Der Rechtsdienst der Stadt Uster hat den Beschluss zusammen mit einem externen Rechtskonsulenten in der Zwischenzeit analysiert, wie der Ustermer Stadtrat in einer Mitteilung schreibt. Die Exekutive teilt weiter mit, dass sie aufgrund der juristischen Analyse auf eine Beschwerde ans Verwaltungsgericht verzichtet und den Entscheid des Bezirksrats akzeptiert.
Der Stadtrat werde nun in einem nächsten Schritt mit den involvierten Verwaltungsabteilungen die Wiederholung der Abstimmung planen und baldmöglichst durchführen. Ausführlicher Bericht folgt. (zo)
