Lärmklagen legen Party lahm
Lärmbeschwerden machen dem Green Klub an der Tösstalstrasse das Leben schwer. Seit der Eröffnung kämpft Geschäftsführer Gregory Herren mit Klagen der umliegenden Nachbarn. Nun ergreift der 24-Jährige Massnahmen: Technopartys wird es bald keine mehr geben. Die letzte ist am Samstag, 7. April.
«Wir versuchten, mit den Nachbarn zu kommunizieren und uns ihr Problem anzuhören. Leider stiess dieses Angebot auf wenig Resonanz. Die Polizei stand fast jedes Wochenende im Club», erzählt der Wiesendanger. Stephan Matt, Sprecher der Stadtpolizei Winterthur, bestätigt, dass Einsätze stattgefunden haben.
«Die Polizei stand fast jedes Wochenende im Club.»
Gregory Herren, Geschäftsführer
Fehlender Bass, fehlende Gäste
Als die ersten Lärmklagen eingingen, reduzierte Gregory Herren die Lautstärke auf ein Minimum. Schnell stellte er aber fest, dass die Dezibelhöhe gar nicht das Hauptproblem war: «Die dumpfen Klänge des Basses hallten bis in die Nachbarswohnungen und wurden als störend empfunden.»
Im Februar entschied der Geschäftsführer deshalb, den grossen Bass verstummen zu lassen und durch einen kleineren zu ersetzen.
Ein Entscheid, der neue Probleme mit sich brachte: «Die Lärmklagen nahmen zwar ein wenig ab, jedoch blieben uns je länger je mehr die Gäste fern.» An Technopartys sei der Bass nämlich unabdingbar, dieser mache einen Grossteil der Musik aus. «Während früher die ganze Nacht bei uns getanzt wurde, kam das Techno-Publikum nur noch zum ‹Aufwärmen› in den Green Klub.»
«Das Publikum kommt nur noch zum ‹Aufwärmen› in den Green Klub.»
Gregory Herren, Geschäftsführer
Dies sei, nebst den Lärmklagen, ein Grund mehr gewesen, die elektronischen Partys auf Eis zu legen. «Es passt einfach nicht mehr. Weder die Atmosphäre im Club noch die äussere Umgebung.»
Obwohl sie diesen Entschluss bedauern, ziehen Gregory Herren und sein Team Positives aus der Situation: «Wir konzentrieren uns jetzt vermehrt auf andere Projekte.» Dazu gehören beispielsweise Events mit Reggae, Hip Hop, 60er und 80er. «Ausserdem sind wir mit einem Stand an den Afro-Pfingsten vertreten», so Gregory Herren.
Auch andere Clubs davon betroffen
Der Green Klub ist nicht die einzige Partylocation, die von Lärmklagen betroffen ist. Auch Kajo Böni vom Salzhaus kann ein Lied davon singen: «Früher hatten wir häufiger mit Beschwerden zu kämpfen. Mittlerweile hat es nachgelassen», sagt der Co-Geschäftsleiter.
Aufgrund der damals eingegangenen Lärmklagen hätten sie Schallschutzmassnahmen ergriffen. Zudem werde darauf geachtet, dass die Türen, die sich in Quartierrichtung befinden, während eines Anlasses geschlossen bleiben.
Wie der «Stadi» weiss, wurde auch das Gaswerk schon mit Klagen konfrontiert. Die Betreiber konnten bis Redaktionsschluss am Mittwoch, 28. März, dazu aber keine Stellung nehmen.
Albani und Krafti ohne Probleme
Keine Probleme mit Lärmklagen haben gemäss eigener Aussage das Kraftfeld und der Albani Music Club. Das, obwohl sich letzterer mitten in der Steinberggasse befindet. «Wir pflegen einen regen Austausch mit den Nachbarn. Diese kommen bei Problemen auf uns zu und wir suchen gemeinsam eine Lösung», so Nik Fischer, Geschäftsleiter des Vereins Albani Music Club.
Lärmklagen – das sagt die Stadtpolizei Winterthur
Wie die Stadtpolizei Winterthur auf Anfrage bestätigt, haben Einsätze aufgrund von Lärmklagen im Green Klub stattgefunden. «Die genaue Anzahl kommunizieren wir nicht», sagt Stephan Matt, Mediensprecher der Stapo. Geht bei ihnen eine Lärmklage ein, kommt eine Patrouille zum Einsatz. Diese prüft die Situation vor Ort. «Trifft die Klage zu, wird mit dem Verursacher Kontakt aufgenommen und die Lärmquelle reduziert.»
Beschweren sich die Anwohner regelmässig über die gleiche Lärmquelle, werden dauerhafte Massnahme angestrebt. Das seien zum Beispiel bauliche Vorkehrungen zur Schalldämmung. «Es ist in unserem Sinn, beiden Seiten eine faire Lösung zu bieten», so Stephan Matt.
Grundsätzlich gelte für alle Gastrolokale die Polizeiverordnung der Stadt Winterthur halten. Diese besagt, dass Tätigkeiten im Inneren von Gebäuden Dritte nicht in unzumutbarer Weise belästigen dürfen, insbesondere nicht während der Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. «Lärm ist aber subjektiv. Wir beurteilen den Einzelfall.»

