Dignitas-Gründer Minelli muss erneut vor Gericht
Das Bezirksgericht Uster hat einen Termin für den Prozess gegen Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli bestimmt: Die Verhandlung wird am 18. Mai durchgeführt. Die Anklageschrift wurde inzwischen nachgebessert.
Das Bezirksgericht Uster bestätigte eine entsprechende Meldung des «Tages-Anzeigers» vom Mittwoch. Der Prozess dauere voraussichtlich einen Tag. Das Gericht in Uster hatte eine erste Version der Anklageschrift im vergangenen November noch zurückgewiesen und von der Staatsanwaltschaft Nachbesserungen verlangt. Die neue Anklage liegt nun vor, weshalb der Prozess durchgeführt werden kann.
Suizid-Beihilfe und Wucher vorgehalten
Minelli muss sich wegen der mehrfachen Beihilfe zum Suizid und wegen mehrfachen Wuchers verantworten. Angeklagt ist er wegen drei Fällen aus den Jahren 2003 und 2010, bei denen Sterbewillige aus Deutschland für mehrere zehntausend Franken in den Tod begleitet wurden.
Bei einer Frau, die nicht todkrank gewesen sei, soll Dignitas sogar mehr als 100’000 Franken erhalten haben. Zudem soll Minelli, um Geld zu sparen, die Urne mit den sterblichen Überresten der Frau in den Zürichsee geworfen haben, statt sie wie gewünscht in Deutschland im Grab ihres Gatten zu beerdigen, schreibt der «Tages-Anzeiger» weiter. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 180 Franken.
Dignitas weist Vorwürfe zurück
Das Gericht muss dabei vor allem die Frage klären, ob Minelli mit seiner Tätigkeit nicht zu viel Geld verdient. In der Schweiz ist Sterbebegleitung nur dann erlaubt, wenn sich der Anbieter nicht bereichert. Dignitas bezeichnete die Vorwürfe als «haltlos und nicht nachvollziehbar». (zo)
