Neues Durchgangszentrum für Volketswil
130 Asylplätze müsste die Gemeinde Volketswil eigentlich zur Verfügung stellen. So will es die im Kanton Zürich geltende Aufnahmequote von 0,7 Prozent der Einwohnerzahl – in Volketswil aktuell zirka 18’600 Personen. Die Platzzahl eines Durchgangszentrums wird einer Standortgemeinde jedoch an die Aufnahmequote angerechnet.
Das kantonale Durchgangszentrum an der Kindhauserstrasse in Hegnau ist für Volketswil darum eine grosse Entlastung. Die Asyl Organisation Zürich nutzt die Räumlichkeiten seit 1999 im Auftrag des Kantonalen Sozialamtes. Von den 175 Plätzen werden 17 für den kommunalen Bedarf im Sozialwesen mitbelegt. Nun wurde der Mietvertrag gekündigt, da der Eigentümer eine umfassende Sanierung plant.
Parzelle in der Industriezone
«Ein Durchgangszentrum ist für die Gemeinde die deutlich kleinere Belastung und kostengünstiger, als eigene Asylplätze zur Verfügung zu stellen und betreuen zu müssen», sagt Gemeindeschreiber Beat Grob. Der Gemeinderat habe darum dem Regierungsrat das Angebot gemacht, ein geeignetes Grundstück für einen neuen Standort zur Verfügung zu stellen. Nun teilt er mit, wo das neue Durchgangszentrum gebaut werden soll: An der Tolackerstrasse – keine 500 Meter vom heutigen Durchgangszentrum entfernt.
«Zuerst muss die Gemeindeversammlung einer Umzonung zustimmen, damit dort überhaupt Personen wohnen dürfen.»
Beat Grob, Gemeindeschreiber Volketswil
«Wir haben verschiedene Standorte geprüft, doch gerade was die Erschliessung betrifft, ist das Grundstück an der Tolackerstrasse das geeignetste», sagt Grob. Die Parzelle befinde sich bereits in Besitz der Gemeinde, liege aber momentan in der Industriezone. «Zuerst muss die Gemeindeversammlung einer Umzonung zustimmen, damit dort überhaupt Personen wohnen dürfen.»
Momentan laufen die Abklärungen und Gespräche mit dem Kanton. Wie viel der Neubau kosten wird, könne er darum noch nicht beziffern, sagt Grob. Geplant sei, dem Souverän bis spätestens Anfang 2019 sowohl die Umzonung als auch den Projektkredit in einzelnen Traktanden an einer Gemeindeversammlung vorzulegen. «Sollte in einem ersten Schritt der Umzonung nicht zugestimmt werden, wäre damit das nächste Traktandum hinfällig», sagt Grob.
Enger Zeitplan
Ziel sei, dass Anfang 2020 das neue Durchgangszentrum eröffnet werden kann – ein gedrängter Zeitplan, sollte die Gemeindeversammlung tatsächlich erst Anfang 2019 über das Projekt überhaupt befinden können. Zudem wurde der aktuell laufende Mietvertrag bereits per Ende Dezember 2019 gekündigt. «Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Lücke, die wir überbrücken müssen», sagt Beat Grob.
«Doch der Kanton ist daran interessiert, dass das Projekt durchgeführt werden kann und hat bereits signalisiert, dass er für eine Lösung Hand bieten würde, sofern die nötigen Beschlüsse für das Durchgangszentrum vorliegen.»
Der Gemeinderat hat den Liegenschaftsvorstand damit beauftragt, mit dem Kantonalen Sozialamt die nötigen Verhandlungen aufzunehmen. Weiter wird aufgrund des Raumpflichtenheftes bis Mitte 2018 durch ein im Asylbau erfahrenes Planerteam eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung erstellt und der genaue Grundstücksflächenbedarf ermittelt.
Sollte die Gemeindeversammlung die Umzonung und damit das Projekt verwerfen, müsste die Gemeinde neue Räumlichkeiten zur Miete für die rund 130 Asylsuchenden finden.
