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Politik

Bau des Bistros in weite Ferne gerückt

Eigentlich hätte das Bistro an Ostern 2018 eröffnet werden sollen. Doch inzwischen ist das Projekt in weite Ferne gerückt. Nach dem Bezirksgericht hat auch das Verwaltungsgericht entschieden, dass der Entscheid der Gemeindeversammlung aufgehoben wird. Nun muss der Gemeinderat noch einmal über die Bücher.

Der Gemeinderat Pfäffikon ist enttäuscht: Im Fall des geplanten Bistros am Seequai hat das Verwaltungsgericht nicht zu seinen Gunsten entschieden, sondern das Urteil des Bezirksrats gestützt. Dieser sagte im April letzten Jahres, dass die Exekutive bei den Berechnungen des Projektkredits gegen übergeordnetes Recht verstossen habe. Denn der Wert des Landes, auf dem das Bistro realisiert werden soll, wurde nicht in den Abstimmungskredit über 1,42 Millionen Franken eingerechnet. Deshalb sollte der positive Entscheid der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2016 aufgehoben werden. Doch der Gemeinderat zog das Urteil weiter.

Streitpunkt war die Frage, ob der Wert des Landes, auf dem das Bistro realisiert werden soll, im Abstimmungskredit ausgewiesen werden muss. Ja, sagte der Bezirksrat und nun auch das Verwaltungsgericht. «Damit muss das Grundstück vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen transferiert werden», erklärt Pfäffikons Gemeindeschreiber Hanspeter Thoma. Weil der Kredit damit 1,5 Millionen Franken überschreitet, muss darüber an der Urne abgestimmt werden. «Der Gemeinderat zieht das Urteil nicht ans Bundesgericht weiter. Er rechnet sich davon wenig Chancen auf Erfolg aus.»

«Chancen waren fifty-fifty»

Er sei nicht besonders überrascht vom Urteil, sagt Thoma. «Die Chancen waren fifty-fifty, dass das Gericht nicht zu unseren Gunsten urteilt.» Der Gemeinderat bedaure, dass der Entscheidungsspielraum, ob Grundstücke dem Verwaltungs- oder dem Finanzvermögen zugeteilt werden, so eng ausgelegt wird. Das Gericht hält in seinem Urteil fest: Im Zweifelsfall sei entscheidend, ob der Vermögenswert hauptsächlich der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe diene – also im Verwaltungsvermögen aufgeführt sein sollte – oder eine Kapitalanlage darstellt und damit im Finanzvermögen verzeichnet wird. Aus Sicht der Pfäffiker Exekutive wäre beim Bistro letzteres der Fall gewesen, sagt Thoma.

«Der Gemeinderat zieht das Urteil nicht ans Bundesgericht weiter. Er rechnet sich davon wenig Chancen auf Erfolg aus.» – Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber

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