RPK-Spitze will mehr Kompetenzen
«Eine Geschäftsprüfungskommission ist eigentlich bereits Praxis», sagt Andreas Flükiger (SP), Präsident der Mönchaltorfer Rechnungsprüfungskommission (RPK). Er hat gemeinsam mit Patrick Scheidegger (FDP), Vize-Präsident der RPK, eine Einzelinitiative eingereicht, welche die Einführung einer Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) fordert. «Eine klare Abgrenzung zwischen Geschäfts- und Rechnungsprüfung ist meist schwierig», sagt Flükiger. Bereits heute erfolge je nach Thema durch die RPK bereits eine erweiterte Prüfung. «Eine offizielle GRPK trägt diesem Umstand Rechnung – ein Mehraufwand gegenüber heute entsteht nicht.»
Die GRPK soll Bestandteil der neuen Gemeindeordnung von Mönchaltorf werden, über die am 4. März abgestimmt wird, so die Initianten. Der Gemeinderat hat diese zuhanden der Urnenabstimmung verabschiedet, wie er in einer Mitteilung schreibt. Der Gemeinderat als oberste Behörde soll sieben Mitglieder behalten. Während die Schulpflege und die Sozialbehörde als eigenständige Kommissionen mit je fünf Mitgliedern definiert werden, sind die Kommissionen Älterwerden in Mönchaltorf, Integration und Kultur als dem Gemeinderat unterstellte Kommissionen vorgesehen.
Unnötiger Mehraufwand
Am 4. März wird den Stimmberechtigten zur neuen Gemeindeordnung der Alternativantrag der Initianten zur Schaffung einer GRPK vorgelegt und dem gemeinderätlichen Vorschlag zur Beibehaltung der RPK gegenübergestellt. Am Modell der RPK will der Gemeinderat festhalten, da die Einführung einer GRPK «zu einer Aufblähung der politischen Gemeindestruktur führen würde», wie er in seiner Mitteilung schreibt. Eine GRPK würde neben der finanziellen auch eine sachliche Überprüfung der Geschäfte vornehmen. «Zudem obliegt einer GRPK die politische Kontrolle über die Geschäftsführung der Gemeinde.» Das heisst, sie würde die Geschäftsführung des Gemeinderates, der Schulpflege und der Verwaltung in Bezug auf abgeschlossene Geschäfte während des Jahres prüfen und entsprechend Bericht erstatten.
Der Gemeinderat hält die zusätzliche Kontrolle für einen unnötigen Mehraufwand. «Zudem benötigt es für die sachliche Beurteilung von Vorlagen nicht eine Kommission», schreibt er weiter. «Die Prüfung soll auch in Zukunft den Stimmberechtigten überlassen werden.» Auf den zusätzlichen Aufwand eines damit verbundenen jährlichen Geschäftsberichtes soll, nicht zuletzt auch aufgrund der Gemeindegrösse von Mönchaltorf, verzichtet werden.
Verlängerter Arm der Stimmberechtigten
Für Initiant Andreas Flükiger stellt der Wechsel zur GRPK den Vollzug der bereits heute gängigen Praxis dar. «Eine vollständige Berichterstattung an die Stimmberechtigten ist nur mit einer GRPK gewährleistet», sagt er. Zudem führe bereits heute eine externe Revisionsgesellschaft eine Prüfung der Geschäftsführung auf Sachbereichsebene durch. Die GRPK würde diese künftig durch eine finanzpolitische Sichtweise ergänzen. «Aus praktischen Gründen kann sich nicht jeder Stimmberechtigte selbst über die Verwaltungstätigkeit in der Gemeinde informieren», sagt Flükiger. «Diesen Zweck erfüllt die GRPK – sie wirkt als verlängerter Arm der Stimmberechtigten.» Selber treffe eine GRPK keine Entscheidungen, betont Flükiger. «Aber erst die Beurteilung der sachlichen Angemessenheit macht den Bericht an die Stimmberechtigten vollständig.
Der Gemeinderat lädt am Dienstag, 30. Januar 2018, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Mönchhof zu einer Informationsveranstaltung ein und erläutert die wichtigsten inhaltlichen Änderungen in der neuen Gemeindeordnung.
Umsetzung auf neue Legislatur
Der Regierungsrat legte das Inkrafttreten des neuen kantonalen Gemeindegesetzes auf den 1. Januar fest. Dieses erfordert bis spätestens am 31. Dezember 2021 umfangreiche Anpassungen an den Gemeindeordnungen aller Zürcher Gemeinden. Damit die neue Gemeindeordnung in Mönchaltorf auf den Beginn einer neuen Behördenamtsdauer in Kraft treten kann, verfolgte der Gemeinderat das Ziel, sie bereits bis zu Beginn der neuen Legislatur 2018 bis 2022 zu revidieren. (zo)
