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Neue Verordnung über das Bürgerrecht

Der Mönchaltorfer Gemeinderat hat eine neue Bürgerrechtsverordnung erarbeitet. Diese ersetzt den bisherigen «Leitfaden für Einbürgerungen der Gemeinde Mönchaltorf».

Die neue Bürgerrechtsverordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. (Archivbild: Nicolas Zonvi)

Neue Verordnung über das Bürgerrecht

Der Gemeinderat Mönchaltorf genehmigte die, gestützt auf die geänderten übergeordneten gesetzlichen Grundlagen, neu erarbeitete Verordnung über das Bürgerrecht der Gemeinde Mönchaltorf und setzt sie per 1. Januar in Kraft. Dies schreibt er in einer Mitteilung. Unter Berücksichtigung der neuen übergeordneten Rechtsgrundlagen auf Bundes- und Kantonsebene wurde eine neue kommunale Bürgerrechtsverordnung erarbeitet. Die kommunale Verordnung ersetzt den bisherigen «Leitfaden für Einbürgerungen der Gemeinde Mönchaltorf» und beinhaltet die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, welche für die Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Mönchaltorf relevant sind. In allen Fällen, für welche in dieser Verordnung keine Bestimmungen enthalten sind, gelten die Vorschriften der entsprechenden kantonalen und eidgenössischen Erlasse, heisst es in der Mitteilung.

Der Gemeinderat Mönchaltorf will auch in Zukunft, die Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde durch einen Test prüfen, welcher durch eine dafür autorisierte externe Institution durchgeführt wird. Dies wurde in der neuen Bürgerrechtsverordnung so verankert. Im Übrigen soll die neueVerordnung auch ein Leitfaden für die Einbürgerungswilligen und die zuständigen Behörden sein und beinhaltet deshalb die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften für die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes sowie ein Fragekatalog für die Einbürgerungsgespräche vor dem Gemeinderat. (zo)

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