Politik

Bezirksgericht weist Anklage gegen Dignitas-Gründer zurück

Mängel in der Anklageschrift: Das Bezirksgericht Uster hat die Anklageschrift gegen Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese erhebt erneut Anklage.

Bezirksgericht weist Anklage gegen Dignitas-Gründer zurück

Die Rückweisung wegen Mängeln in der Anklageschrift erfolgte mit einer Verfügung vom 2. November, wie der Verein Dignitas heute Freitag mitteilte. Das Bezirksgericht Uster bestätigte dies. Der Verein nehme den Entscheid zur Kenntnis und betrachte die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe «als haltlos und nicht nachvollziehbar».

Ludwig A. Minelli wurde wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord angeklagt, wie es von Seiten des Bezirksgerichts heisst. Dignitas soll drei sterbewilligen Personen Suizidhilfe geleistet haben.

Damit liegt der Ball wieder bei der Staatsanwaltschaft. Diese muss nun entscheiden, ob sie die Anklageschrift nachbessert, die Anklage fallen lässt oder Beschwerde gegen den Entscheid des Bezirksgerichts einreicht.

Staatsanwaltschaft bessert nach

Für die Staatsanwaltschaft ist der Entscheid des Bezirksgerichts Uster «juristisch nicht nachvollziehbar und führt zu unnötigen Verzögerungen», teilte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit. «Vor diesem Hintergrund müsste der Rückweisungsentscheid beim Obergericht angefochten werden.»

Die Situation ist allerdings delikat, denn gemäss Oberstaatsanwaltschaft droht in einem Anklagepunkt die Verjährung. Diese kann nur durch ein erstinstanzliches Urteil unterbrochen werden. «Da das Abwarten des Obergerichtsentscheids in Anbetracht der drohenden Verjährung zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen führen würde, sieht die Staatsanwaltschaft – um der Sache willen – von einem Weiterzug des Entscheids ab.»

Vielmehr könnten die vom Bezirksgericht gewünschten «marginalen Änderungen» innert kurzer Zeit vorgenommen werden. Diese würden deshalb «sofort vorgenommen und danach wird die Staatsanwaltschaft erneut Anklage erheben». (sda)

Fehler gefunden?