Egger Glockengegner geben auf
Die Diskussion um die Glockenschläge der reformierten Kirche Egg scheint definitiv ein Ende gefunden zu haben. Das Verwaltungsgericht hat eine weitere Beschwerde von Anwohnern der Kirche abgewiesen. Diese fordern seit Jahren, dass sowohl die nächtlichen Glockenschläge als auch das Ein- und Ausläuten am Wochenende reduziert werden soll (siehe Box).
Prozessgegenstand der aktuell abgewiesenen Beschwerde ist der Beschluss der Baukommission Egg vom Mai letzten Jahres. Darin wurde die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Egg dazu verpflichtet, eine Schallreduktion um 10 Dezibel beim Läuten der Glocken vorzunehmen. Dies ist nur rund ein Drittel der geforderten Reduktion von mindestens 28 Dezibel der Beschwerdeführer. Massnahmen betreffend Ein- und Ausläuten am Wochenende wurden ebenfalls nicht verfügt.
Entscheid nicht zu beanstanden
Die Baukommission habe in ihrem Entscheid sorgfältig zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft und dem öffentlichen Interesse am Kirchengeläut abgewogen, schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil. Das Baurekursgericht habe die Rechtmässigkeit dieses Entscheides mit nachvollziehbarer Begründung bestätigt. Die Reduktion des nächtlichen Kirchengeläutes um 10 Dezibel und der Verzicht auf die Anordnung von Massnahmen für das Abendgeläut sei nicht zu beanstanden.
Wie die Beschwerdeführer mitteilen, werden sie die Sache nun Ruhen lassen.
Die Vorgeschichte:
2013:Im Sommer wird an einer Informationsveranstaltung erstmals öffentlich über das Thema Glockengeläute diskutiert. Die Kirchenpflege will daraufhin die Läuteordnung revidieren: In der Nacht sollten die Glocken nur noch zu jeder vollen Stunde erklingen und am Sonntagmorgen um 8 Uhr sollte auch nicht mehr geläutet werden.
2014: Das Reglement hätte am 1. Februar in Kraft treten sollen, doch dagegen wurden mehrere Rekurse bei der Bezirkskirchenpflege eingereicht. Gleichzeitig beantragte eine Gruppe Anwohner bei der politischen Gemeinde die Abschaffung der nächtlichen Stundenschläge sowie die Verkürzung des Ein- und Ausläuten am Samstag und Sonntag. Die Rekurse wurden im Sommer 2014 abgewiesen und die neue Läuteordnung umgesetzt.
2015: Im Sommer hat die Kirchenpflege die Läuteordnung in zwei Punkten erneut geändert. Darin enthalten war unter anderem der Satz: «Aus besonderem Anlass kann die Kirchenpflege von den Bestimmungen der Läuteordnung abweichen.» Die Glockengegner rekurrierten erneut. Gleichzeitig reichten sie eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Baurekursgericht ein, da eine Antwort der Gemeinde Egg noch immer ausstand. Diese erklärte diesen Umstand damit, dass noch weitere, unabhängige Messungen nötig seien.
2016: Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gemeinde nahm erst im Sommer Stellung: Messungen hätten ergeben, dass eine Reduktion des Lärmpegels um 10 Dezibel nötig sei – allerdings lediglich in der Zeit zwischen 22 und 7 Uhr. Gegen diesen Beschluss erhoben die Glockengegner erneut Rekurs. Dieser wurde im Dezember vom Baurekursgericht abgewiesen.
2017: Im Januar legt die Gruppe Anwohner Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein und beantragt, den Beschluss der Baukommission abzuändern: Die nächtlichen Stundenschläge sollen um mindestens 28 Dezibel reduziert werden und das Abendgeläut am Wochenende auf vier Minuten mit einer Glocke einzuschränken. Baurekursgericht, Kirchgemeinde und Baukommission beantragten die Abweisung der Beschwerde.
