Politik

Skilift-Streit endet vor Bundesgericht

Ein Bauer aus Oberholz SG muss nicht dulden, dass der Betreiber des Skilifts Oberholz-Farner sein Land als Skipiste präpariert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen.

Skilift-Streit endet vor Bundesgericht

Der Bauer Gottfried Oberholzer aus der Gemeinde Eschenbach SG klagte letztes Jahr gegen den Betreiber des Skilifts Oberholz-Farner. Grund: Er wollte den Skiliftbetreibern verbieten, mit ihren Pistenfahrzeugen über sein Grundstück zu fahren. Ein Teil des Skigebiets der Oberholz AG liegt auf dem Land des Bauern.

Bereits das Kreisgericht See-Gaster in Uznach hatte die Klage von Bauer Oberholzer im April vergangenen Jahres gutgeheissen. Die Betreiber zogen das Urteil weiter. Doch auch das Kantonsgerichts St. Gallen hielt fest, dass keine gesetzliche Grundlage besteht, die den betroffenen Bauer dazu verpflichtet, den Skibetrieb auf seinem Land zu dulden. Nun stützt auch das Bundesgericht diesen Entscheid.

Beschluss angefochten

Unerheblich sei, dass die betroffenen Grundstücke einer sogenannten Skizone zugeteilt seien. Diese Zonenzuteilung diene lediglich dazu, Flächen für den Skisport freizuhalten. Grundeigentümer müssten allein deshalb nicht zulassen, dass ihr Land mit Pistenfahrzeugen befahren werde.

Die Sache ist aber noch immer nicht abgeschlossen. Der Gemeinderat von Eschenbach beschloss im April vergangenen Jahres dem Skiliftbetreiber die Erlaubnis zu erteilen, die Skipisten auf den Grundstücken des Bauern zu befahren und zu präparieren. Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht, wurde dieser Beschluss jedoch angefochten. Somit ist er noch nicht rechtskräftig. 

Fehler gefunden?

Jetzt melden.