«Uster West»-Gegner ziehen erneut vor Gericht
Das Schutzgebiet ist jetzt grösser, die Bestimmungen strenger. Die kantonale Baudirektion hat die Schutzverordnung für das Gebiet Werrikerriet und Brandschänki in Uster überarbeitet und festgesetzt. «Wir haben den Schutzperimeter den aktuellen Grenzen des Flachmoores angepasst und Pufferzonen ausgeschieden», sagt Thomas Maag, Mediensprecher der Baudirektion. Eine erste Version der Schutzverordnung aus dem Jahr 2014 hatte der Regierungsrat nach Rekursen seitens von Umweltschützern noch zur Überarbeitung an die Baudirektion zurückgewiesen. «Jetzt sind wir überzeugt, dass die Verordnung den Vorgaben des Bundes entspricht», sagt Maag.
Bedingung für «Uster West»
Dass die Schutzverordnung derart umstritten ist, hängt vor allem mit ihrer Bedeutung für die geplante Strasse «Uster West» zusammen. Denn erst wenn die Schutzverordnung rechtsgültig ist, kann der Regierungsrat das Strassenprojekt festsetzen. Die Schutzverordnung bildet die Grundlage dafür, was, wo in diesem Gebiet gebaut werden kann.
«Die Schutzverordnung ist so festgelegt, dass Sie die Pläne für «Uster West» nicht durchkreuzt»
Martin Zürrer, Verein «Lebensqualität Uster West»
Die Baudirektion ist überzeugt: Die geplante Strasse ist auch mit der neuen Version der Schutzverordnung vereinbar. «Die Strassenlinie führt zwar im Gebiet Brandschänki auf einem kurzen Abschnitt durch eine Pufferzone hindurch. Gemäss der Moorgesetzgebung des Bundes ist das aber möglich, solange das Schutzziel nicht tangiert wird – nämlich der Schutz des Moores.
Zweifel an Schutzgrenzen
Anders sehen das die Gegner von «Uster West». Sie widersprechen der Baudirektion in jeder Hinsicht. So will zum Beispiel der Verein «Lebensqualität Uster West» gegen die neue Verordnung Rechtsmittel erheben, wie Vorstandsmitglied Martin Zürrer auf Anfrage sagt. «Die Moorschutzverordnung ist so festgelegt worden, damit sie die Pläne für ‹Uster West› nicht durchkreuzt.» So seien etwa die Grenzen des Schutzgebietes einfach der geplanten Strassenführung angepasst worden. «Man hat nicht natürliche Geländekanten genommen.» Ausserdem habe die Baudirektion auch keine hydrologischen Pufferzonen festgelegt. «So kann zum Beispiel die geplante Überführung der Bahngeleise zu einer Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts des Moores führen», sagt Zürrer.
«Die Fachstelle Naturschutz ist allein der Bundesgesetzgebung verpflichtet»
Thomas Maag, Mediensprecher Baudirektion
Ohnehin undurchführbar?
Der Verein «Lebensqualität Uster West», aber auch Anwohner und Naturschutzverbände haben diese Punkte bereits moniert, als die neue Verordnung im Sommer öffentlich auflag. Die Baudirektion berücksichtigte die Einwendungen jedoch nicht. Thomas Maag von der Baudirektion sagt: «Die Schutzverordnung wurde von der Fachstelle Naturschutz erarbeitet. Sie ist allein der Moorschutzgesetzgebung des Bundes und dem Naturschutz verpflichtet – und nicht dem Tiefbauamt.» Der Vorwurf, die Schutzverordnung sei auf die Pläne für «Uster West» ausgerichtet, entbehre deshalb jeder Grundlage.
Martin Zürrer und sein Verein hingegen sind zuversichtlich, dass das Strassenprojekt selbst dann nicht realisiert werden würde, wenn die Gerichte die Rekurse gegen die neue Schutzverordnung abweisen würden. «Unserer Meinung nach ist das Projekt nicht einmal mit dieser zurechtgezimmerten Schutzversion vereinbar.» Den bevorstehenden Gängen vor Gericht sieht er zuversichtlich entgegen: «Bisher hat die Justiz unsere Position stets gestützt.»

