Spitäler reichen Beschwerde gegen Regierungsrat ein
Am 23. August hat der Regierungsrat kurzfristig beschlossen, die kantonalen Spitallisten per 1. Januar 2018 und per 1. Januar 2019 erneut anzupassen. Gegen diesen Beschluss erhebt die noch junge Interessengemeinschaft (IG) Privatspitäler Beschwerde, wie mehrere Mitglieder der IG heute bekanntgaben.
Zur Gemeinschaft mit ihren zehn Mitgliedern gehören auch die beiden Zürcher Oberländer Spitäler in Wetzikon und in Uster. Sie kritisieren, dass mit den vorgesehenen Änderungen der Leistungskatalog weniger frei gestaltet werden kann und die Planung in ihren Häusern insgesamt noch schwieriger werde.
Verschärfte Auflagen
Die heutige Spitalplanung beruht auf Vereinbarungen und einer Planung, die bis ins Jahr 2020 Gültigkeit hat. Unter diesen Voraussetzungen wurden die Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Nun sollen die Auflagen nochmals verschärft werden. «Diese Änderungen der Rahmenbedingungen beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit, die Vorteile der wohnortsnahen Versorgung der Bevölkerung, die Attraktivität der Spitäler für Patienten und Mitarbeitende sowie die Rechtssicherheit», schreiben die zwei Oberläner Spitäler in einer Medienmitteilung vom Montag. Es dürfe nicht der Anreiz geschaffen werden, um besser dazustehen, mehr Operationen einer Art durchzuführen. Diese Gefahr jedoch besteht gemäss den Oberländer Spitälern bei der Umsetzung des Regierungsratsbeschlusses.
Der Regierungsrat untergrabe mit seinen Plänen die Rechts- und Planungssicherheit der Spitäler «und löst damit gleichzeitig einen weiteren Regulierungsschub und damit verbundene Kostensteigerungen im Gesundheitswesen aus». Zudem zweifeln die Mitglieder der IG Privatspitäler daran, dass die vorgesehenen Änderungen die Qualität steigere.
Wohnortsnah ins Spital
Für die Spitäler in Wetzikon und Uster «stehen die Interessen der Patientinnen und Patienten stets im Vordergrund: die wohnortsnahe Versorgung sowie die medizinische Qualität ihrer Leistungen». Beide Spitäler wollen zudem die Möglichkeit haben, neue Leistungsaufträge anzubieten. Die beiden Häuser weisen auch darauf hin, dass sie «dank einem niedrigeren Verrechnungsschlüssel (Baserate) ökonomischer arbeiten, als Zentrumsspitäler». Deshalb mache es auch aus wirtschaftlichen Gründen Sinn, Eingriffe wohnortnah an zu bieten. (zo)
