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Mönchaltorf muss Gebührenverordnung anpassen

Der Gemeinderat Mönchaltorf hat die neue Gebührenverordnung, die ab dem 1. Januar 2018 gelten soll, in erster Instanz genehmigt und beantragt der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember dieser ebenfalls zuzustimmen.

Die Mönchaltorfer Gemeindeversammlung soll im Dezember über die neue Gebührenverordnung befinden. (Archivbild: Nicolas Zonvi)

Mönchaltorf muss Gebührenverordnung anpassen

Die Gebührenverordnung der Gemeinde Mönchaltorf muss durch eine Verordnung der Gemeindeversammlung ersetzt werden. Dies fordert das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich, das am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Mit der Totalrevision des Gemeindegesetzes wird die kantonale Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden, an der sich die Mönchaltorfer Verordnung orientierte, aufgehoben. Darum fehlt ab dem neuen Jahr die Rechtsgrundlage der momentan gültigen Gebührenverordnung, die vom Gemeinderat erlassen wurde.

Das Legalitätsprinzip verlangt, dass die Grundlagen der Gebührenerhebung von den Stimmberechtigten festgelegt werden. «Das bedeutet, die gesetzliche Grundlage muss zumindest den Kreis der Abgabepflichtigen, den Gegenstand der Abgabe und die Bemessungsgrundlage für die Abgabe festhalten», heisst es in einer Mitteilung des Mönchaltorfer Gemeinderates. Nach den Bemessungsgrundlagen berechnet der Gemeinderat die Höhen der Gebühren im Einzelnen und hält sie in einem Gebührentarif fest.

Umwandlung in Verordnung durch Gemeindeversammlung

Für die Gebühren in den Bereichen Abfallwesen, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung haben die Stimmberechtigten mit Verordnungen bereits genügend gesetzliche Grundlagen geschaffen, heisst es im Bericht weiter. Diese bleiben unverändert in Kraft. Teilweise bestehen auch gesetzliche Grundlagen im übergeordneten Recht, auf die weiterhin abgestützt werden kann. Bei der neuen Gebührenordnung, die der Gemeinderat an seiner Sitzung in erster Instanz genehmigt hat, gehe es primär um die Schaffung einer kommunalen Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung. «Zusätzlich wurde der Erlass der neuen Gebührenverordnung zum Anlass genommen, die einzelnen Bemessungsgrundlagen und die Gebührenhöhen zu überprüfen», sagt Gemeindeschreiberin Cornelia Müller auf Anfrage. «Einzelne Gebühren werden im Gebührentarif neu festgelegt, wie etwa die Gebühren im Bereich des Einwohnermeldewesens oder die Bestattungsgebühren für Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Gemeinde hatten.»

Über die neue Gebührenverordnung wird an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember unabhängig vom der neuen Gemeindeordnung entschieden. Diese wird zurzeit von Kanton, Behörden und Dorfparteien geprüft. Die Vernehmlassungsfrist läuft noch bis Ende September. Geplant ist, dass der Gemeinderat die neue Gemeindeordnung in der definitiven Fassung im November zu Handen der Urnenabstimmung vom 4. März 2018 verabschiedet.

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