Weiterzug ans Bundesgericht als Option
«Wir werden intern beraten, ob wir den Fall ans Bundesgericht weiterziehen», sagt Paul Schnellmann in Vertretung seines Bruders Hans-Rudolf. Der Geschäftsführer der Neuen Schnellmann Detailhandels AG kämpft dafür, seine Spar-Filiale in Esslingen auch am Sonntag für Kunden öffnen zu dürfen. Nun hat er einen weiteren Rückschlag erlitten: Das Verwaltungsgericht wies seine Beschwerde gegen das Verbot ab.
Zwei Monate geöffnet
Die Spar-Filiale in Esslingen befindet sich gleich neben dem Bahnhof der Forchbahn. Für Schnellmann erfüllt er darum die Bedingungen für einen sogenannten Reisebedürfnisbetrieb. In solchen Läden darf gemäss Arbeitsgesetz das erforderliche Personal auch am Sonntag beschäftigt werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sieht die Sache jedoch anders und hat Schnellmann den Sonntagsverkauf verboten. «Die Filiale war gerade mal zwei Monate am Sonntag geöffnet», sagt er. «Dann hat sich eine unzufriedene Kundin beim Seco gemeldet. Nur so wurde es überhaupt auf uns aufmerksam.»
Zwar hatte Schnellmann von der Gemeinde Egg eine Bewilligung erhalten, den Laden am Sonntag zu öffnen. «Doch das Seco bestimmt, ob auch Angestellte beschäftigt werden dürfen oder nicht», sagt Schnellmann. Hätten also nur er oder ein Mitglied seines Familienunternehmens im Laden gearbeitet, hätte es keine Probleme gegeben. «Aber wir betreiben 17 Filialen, da können wir nicht alle Märkte selber betreiben.» Es gebe Personen, die am Sonntag arbeiten wollen, ist sich Schnellmann zudem sicher.
Zu tiefe Passagierfrequenz
Laut Verwaltungsgericht erfüllt die Esslinger Spar-Filiale gleich diverse Voraussetzungen nicht, um als Betrieb für Reisende zu gelten. So sei einerseits die Passagierfrequenz in Esslingen zu gering und der Bahnhof daher verkehrstechnisch nur von mässiger Bedeutung. Gerade am Sonntag, wenn kaum Berufspendler unterwegs sind, dürfte nur eine äusserst geringe Nachfrage nach Detailhandelsprodukten bestehen, heisst es im zehnseitigen Bericht des Verwaltungsgerichts. Andererseits verfüge der Bahnhof aufgrund seiner Gestaltung über eine niedrige Aufenthaltsqualität und die Zeit, die für das Umsteigen auf den Bus im Fahrplan eingerechnet ist, reiche nicht um Einkäufe zu tätigen. Weiter hätten die Beschwerdeführer kein schlüssiges Ladenkonzept vorgelegt.
Kein Augenschein vor Ort
Paul Schnellmann fühlt sich durch den Entscheid des Verwaltungsgerichts vor den Kopf gestossen. Seiner Meinung nach hätte der Laden gut an die nötigen Anforderungen angepasst werden können. Im Zusammenhang mit der Ladenerweiterung vor 3 Jahren seien auch Pläne für eine temporäre Verkleinerung eingereicht worden, ebenfalls wurden entsprechende Projektskizzen erstellt.
«Es hat sich aber nie ein Vertreter des Verwaltungsgerichts die Mühe gemacht, einen Augenschein vor Ort zu nehmen», sagt er. «Wir betreiben über 25 Jahre Lebensmittelmärkte im Kanton Zürich und bilden Lehrlinge aus.» Hier hätten sich die Gebrüder Schnellmann eine andere Wahrnehmung durch den Gesetzgeber erwünscht. «Uns wird keine Wertschätzung entgegen gebracht, sondern es werden einfach Entscheide am Schreibtisch gefällt.» Seiner Meinung nach sind zudem Läden wie beim Bahnhof Bubikon oder Kempten mit der Esslinger Spar-Filiale vergleichbar. Warum diese am Sonntag offen sein dürfen, versteht er nicht.
