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Politik

Weiterzug ans Bundesgericht als Option

Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Betreibers der Spar-Filiale in Esslingen abgewiesen. Dieser will auch am Sonntag seinen Laden öffnen. Doch laut Gericht fehlen dafür die Grundvoraussetzungen. Der Betreiber fühlt sich nicht ernst genommen.

«Wir werden intern beraten, ob wir den Fall ans Bundesgericht weiterziehen», sagt Paul Schnellmann in Vertretung seines Bruders Hans-Rudolf. Der Geschäftsführer der Neuen Schnellmann Detailhandels AG kämpft dafür, seine Spar-Filiale in Esslingen auch am Sonntag für Kunden öffnen zu dürfen. Nun hat er einen weiteren Rückschlag erlitten: Das Verwaltungsgericht wies seine Beschwerde gegen das Verbot ab. 

Zwei Monate geöffnet

Die Spar-Filiale in Esslingen  befindet sich gleich neben dem Bahnhof der Forchbahn. Für Schnellmann erfüllt er darum die Bedingungen für einen sogenannten Reisebedürfnisbetrieb. In solchen Läden darf gemäss Arbeitsgesetz das erforderliche Personal auch am Sonntag beschäftigt werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sieht die Sache jedoch anders und hat Schnellmann den Sonntagsverkauf verboten. «Die Filiale war gerade mal zwei Monate am Sonntag geöffnet», sagt er. «Dann hat sich eine unzufriedene Kundin beim Seco gemeldet. Nur so wurde es überhaupt auf uns aufmerksam.»

Zwar hatte Schnellmann von der Gemeinde Egg eine Bewilligung erhalten, den Laden am Sonntag zu öffnen. «Doch das Seco bestimmt, ob auch Angestellte beschäftigt werden dürfen oder nicht», sagt Schnellmann. Hätten also nur er oder ein Mitglied seines Familienunternehmens im Laden gearbeitet, hätte es keine Probleme gegeben. «Aber wir betreiben 17 Filialen, da können wir nicht alle Märkte selber betreiben.» Es gebe Personen, die am Sonntag arbeiten wollen, ist sich Schnellmann zudem sicher. 

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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