Knapp 700 Franken muss die Firma O-Bike am Dienstag für die entstandenen Unkosten zahlen, damit ihre eingelagerten Velos durch die zuständige Logistikfirma abgeholt werden können. Als erste Kommune in der Schweiz hatte die Stadt Uster letzte Woche 22 gelb-silberne Leihvelos der Singapurer Firma eingesammelt – und damit für grosses öffentliches Aufsehen gesorgt.
Während die Stadt Zürich die O-Bikes mit gewissen Auflagen toleriert und die Stadt Luzern das Geschäftsmodel der Singapurer Firma nicht als bewilligungspflichtig taxiert, bleibt man in Uster hart und besteht auf ein ordentliches Bewilligungsverfahren für die Benützung des öffentlichen Grunds. «So wie das bei uns auch für alle anderen Gewerbetreibenden gilt», sagt Jörg Ganster, Leiter der Abteilung Sicherheit.
Wer sorgt für die Sicherheit?
Dass eine Veloverleihfirma in Uster eine Bewilligung erhält, ist laut Ganster nicht auszuschliessen. «Grundsätzlich kann der öffentliche Grund in Anspruch genommen werden, wenn dem keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen und die örtlichen Verhältnisse eine solche Nutzung zulassen.»
Ob eine Bewilligung erteilt werde, hänge letztlich aber von zahlreichen Fragen ab, sagt Ganster. Zum Beispiel gelte es zu klären, wie viele Velos der Gesuchsteller einzusetzen gedenkt, wie er die Verkehrssicherheit der Mietvelos kontrollieren und gewährleisten will und wer bei Schäden oder Unfällen haftet, respektive, ob die Betreiberfirma ausreichend versichert ist.

