Erst wenige Gesuche für Solidaritätsbeiträge
Seit April können sich Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für einen Solidaritätsbeitrag melden. Bislang sind laut Bundesamt für Justiz rund 2500 Gesuche eingegangen, die Frist läuft noch bis März 2018. Ob der Zahl der bereits eingegangenen Gesuche sind Karin Fehr (Grüne Uster), Kathy Steiner (Grüne, Zürich) und Silvia Rigoni (Grüne Zürich) überrascht. Darum haben Sie eine Anfrage zuhanden des Regierungsrates eingereicht.
Darin schreiben sie, dass die Zahl der eingegangenen Gesuche insofern erstaunlich sei, als dass der Bundesrat ursprünglich mit 12‘000 bis 15‘000 noch lebenden Opfern rechnete und auf dieser Basis den maximalen Solidaritätsbeitrag auf 25‘000 Franken festlegte. Sie beziehen sich zudem auf einen Artikel, der am 7. Juli im ZO/AvU erschien. Darin heisst es, im Kanton Zürich seien aktuell 402 Fälle bekannt und davon seien bereits 155 Gesuche um Solidaritätsbeiträge eingereicht worden.
Frage nach Pläne des Regierungsrates
Nun wollen Sie vom Regierungsrat unter anderem wissen, mit wie vielen Gesuchen um Solidaritätsbeiträge aus dem Kanton Zürich er ursprünglich gerechnet hat und wie er sich diesen vergleichsweise tiefen Anteil erklärt. Weiter fragen sie, ob der Regierungsrat Massnahmen ergreifen wird, um möglichst viele der noch lebenden Opfer im Kanton Zürich auf die Möglichkeit von Gesuchen aufmerksam zu machen und ob er plant, sich an den Kosten des vom Bund eingereichten Solidaritätsfonds für die Opfer zu beteiligen, so wie dies die Kantone Appenzell Innerrhoden und Solothurn bereits beschlossen haben. (zo)
