Die Gemeinde Egg will als Massnahme des ökologischen Ausgleichs sowie als Aufwertungsmassnahme im Rahmen des Naturnetzes Pfannenstil Weiher bauen. Doch dass in der Gemeinde neue Lebensräume für Amphibien wie Grasfrösche, Bergmolche oder Erdkröten entstehen sollen, passt nicht allen. Sowohl die Standorte der Weiher als auch deren Bewohner sorgen bei einigen Eggern für Unmut. So haben etwa Anwohner im letzten Sommer einen Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich gegen den Neubau eines Weihers im Gebiet Eggbühl eingereicht.
Gemäss den Rekurrenten sei unter anderem der Standort für das Anlegen eines Feuchtgebietes nicht geeignet, da der Strassenschmutz des Flurweges den Weiher stark verunreinigen würde. Zudem würde eine zu erwartende Mücken- und Fliegenplage die Liegenschaften der Rekurrenten in Mitleidenschaft ziehen. Auch sei mit erheblichem Lärm von quakenden Fröschen und der Störung der Nachtruhe zu rechnen.
Standort ist geeignet
Den Vorwurf, der Standort sei nicht für einen Weiher geeignet, weist das Baurekursgericht zurück. Der umstrittene Standort war früher Teil eines Rieds, das durch den Einbau von Drainagen entwässert wurde aber nach wie vor Potenzial zur Ergänzung von Feuchtgebieten aufweist. «Der Standort ist deshalb durchaus geeignet, um einen neuen Lebensraum für Amphibien und die Vegetation einer Feuchtwiese zu schaffen.» Zudem würde die Benützung des Flurweges nur an extrem trockenen Tagen grösseren Staub aufwirbeln. «Selbst dann ist nicht damit zu rechnen, dass der Weiher verstaubt und nicht funktionstüchtig bleibt.»
Stechmücken wiederum würden sich in erster Linie in Pfützen oder anderen Wasseransammlungen ausbreiten, die sich gerade so gut auf der eigenen Liegenschaft befinden können. Zum Thema Froschgequake weist das Baurekursgericht darauf hin, dass in der Schweiz lediglich drei Arten von Fröschen vorkommen, die derart laut quaken, dass sie als Lärmbelästigung wahrgenommen werden können. Es sind dies der Wasserfrosch und zwei Arten von Laubfröschen. «Der Hauptzweck des umstrittenen Weihers besteht darin, Erdkröte und Grasfrosch zu fördern», schreibt das Baurekursgericht. Seit Beginn der Zählungen in den 1980er Jahren sei in der Schweiz kein Wasserfrosch gesehen worden, auch Laubfrösche seien äusserst selten.

