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Jetzt wird der Straftatbestand geprüft

Nach der Explosion in Fehraltorf ermittelt die Jugendanwaltschaft. Sie prüft, ob eine Strafuntersuchung eingeleitet wird.

In dieser Scheune fanden die Buben die Sprengkapseln. (Bild: Seraina Boner)

Jetzt wird der Straftatbestand geprüft

Ob die Explosion vom Freitag, bei der vier Buben verletzt wurden, auch juristische Folgen haben wird, lässt sich noch nicht sagen. Bei der Jugendanwaltschaft See/Oberland in Uster laufen derzeit «rechtliche Abklärungen». Das gab die Mediensprecherin der kantonalen Oberjugendanwaltschaft gestern auf Anfrage bekannt. Bei diesen allgemeinen Abklärungen, die sich nicht gegen irgendeine Person richten, geht es primär darum, festzustellen, ob im Zusammenhang mit «diesem tragischen Unfall» ein Straftatbestand vorliege. Ergebnisse dazu gibt es frühestens in ein paar Tagen. Danach wird entschieden, ob eine Strafuntersuchung eingeleitet wird.

Sollte ein Strafverfahren eingeleitet werden und sollte sich dieses gegen einen oder mehrere der Buben richten, besteht die sehr grosse Wahrscheinlichkeit, dass es folgenlos enden wird. Dies, weil das Schweizer Recht sowohl für Jugendliche wie für Erwachsene eine Regelung vorsieht, die eine Strafbefreiung erlaubt. Dann nämlich, wenn jemand «durch die unmittelbaren Folgen seiner Tat so schwer betroffen ist, dass eine Strafe unangemessen wäre». 
Mindestens im Fall der zwei schwer verletzten Kinder wäre das eine schulbuchmässige Anwendung dieses  Gesetzesartikels.

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