Kanton bremst Umzonung aus
Lange schien es so, als gäbe es gegen die geplante Umzonung des Mönchaltorfer Weilers Lindhof weder Gegenstimmen noch formelle Hürden. Der Weiler befindet sich aktuell in der Landwirtschaftszone, die Freiheiten bezüglich baulichen Veränderungen sind daher beschränkt. Erste Informationsveranstaltungen mit den betroffenen Grundeigentümern zeigten eine deutliche Zustimmung zu den Absichten, den Weiler in eine Weilerzone umzuzonen. Dadurch könnten unter anderem leer stehende Ökonomiegebäude wie etwa Scheunen zu Wohnraum umgenutzt werden.
Der Gemeinderat hatte bereits im Jahr 2013 beim Amt für Raumentwicklung die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit prüfen lassen. Dieser Vorentscheid fiel bezüglich des Lindhofs positiv aus – anders als bei den übrigen Mönchaltorfer Weilern Brand, Burg und Wüeri. Diese hatten die erforderlichen Kriterien für eine Weilerzone nicht erfüllt, da die Gebäude unter anderem zu weit auseinander stehen.
Vorschriften verschärft
Nun teilt der Gemeinderat mit, dass die Einzonung des Weilers Lindhof nicht Teil der geplanten Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) sein wird, über die der Souverän am 19. Juni befindet. «Die Vorprüfung des Entwurfs der BZO durch den Kanton hat ergeben, dass bezüglich der Weilerkernzone Lindhof grössere Anpassungen gemacht werden müssten», sagt Hochbauvorsteherin Andrea Larry (SP). So sollen etwa noch aktive Landwirtschaftsbetriebe nicht eingezont werden, zudem sollen Erweiterungsmöglichkeiten bei bestehenden Wohngebäuden nicht wie vorgesehen möglich sein. «Der Kanton hat in letzter Zeit die Praxis in Bezug auf solche Einzonungen offenbar geändert, beziehungsweise die Vorschriften verschärft», sagt Larry. «Darum waren seine Rückmeldungen aus Sicht der Baukommission und des Fachplaners teilweise überraschend und nicht vorhersehbar.»
Dass etwa die Definition der «zu begrünenden Freiräume» verschieden ausfallen kann, ist laut der Gemeinderätin verständlich. «Dass aktive Landwirtschaftsbetriebe nicht eingezont werden dürfen, ist für uns aber nicht nachvollziehbar», sagt Larry. In anderen Gemeinden gebe es Situationen, in denen genau dies möglich gewesen sei. Der Gemeinderat sei zwar davon ausgegangen, dass der Kanton Anpassungen am Entwurf fordert. «Vom Ausmass der Anpassungen sind wir aber überrascht.»
Schriftliche Umfrage
Am Montagabend fand eine Informationsveranstaltung für die Grundeigentümer des Lindhofs statt. «Die 18 anwesenden Personen haben uns darin bestärkt, die Einzonung weiter zu verfolgen», sagt Larry. Sie hätten gewünscht, dass der Gemeinderat das Gespräch mit dem Kanton suche, um genau nachzufragen, wo die Probleme liegen und im Sinne der Mönchaltorfer zu verhandeln. Zuerst folgt aber eine schriftliche Umfrage bei allen Grundeigentümern. «Dabei wird abschliessend geklärt, ob sie unter den gegebenen Voraussetzungen die Einzonung immer noch wünschen», sagt Andrea Larry. «Es ist uns ein grosses Anliegen, das Thema voranzutreiben und möglichst bald Klarheit darüber zu schaffen, ob die Einzonung umgesetzt oder sistiert werden soll.»
Sollten die Einwohner des Lindhofs die Einzonung weiterhin befürworten, werde wie an der Informationsveranstaltung gewünscht erneut mit dem Kanton das Gespräch gesucht. «Wir gehen davon aus, dass der Kanton offen für einen Austausch ist und hoffen, dass er nicht auf allen Forderungen beharren wird», sagt Larry.
Entscheid im Dezember?
Da diese Abklärungen Zeit benötigen, sei es nicht möglich, alle offenen Fragen noch vor der Gemeindeversammlung im Juni zu klären. Darum habe der Gemeinderat beschlossen, die Einzonung als Bestandteil der Revision der BZO zurückzustellen. Im besten Fall könne man das Traktandum der Gemeindeversammlung im Dezember vorlegen, so die Hochbauvorsteherin. Werde die Revision der BZO im Juni zurück- oder gar abgewiesen, habe dies aber keine Auswirkung auf die Bestrebungen einer Einzonung des Lindhofs.
