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Teilrevision Silbergrueb auf Eis gelegt

An der Gemeindeversammlung stimmten die Mönchaltorfer statt über zwei nur über ein Geschäft ab. Der Gemeinderat zog das Haupttraktandum «Teilrevision Gestaltungsplan Silbergrueb» zurück.

Der Gemeinderat wollte nach eigenen Angaben verhindern, dass die Gemeindeversammlung auf einer unsicheren rechtlichen Basis entscheidet. (Archivbild: Nicolas Zonvi)

Teilrevision Silbergrueb auf Eis gelegt

Die Teilrevision des Gestaltungsplans Silbergrueb zog am Donnerstag, 6. April, so viele Mönchaltorfer an die Gemeindeversammlung, dass diese in die Turnhalle des Schulhauses Rietwis verlegt werden musste. Doch die 275 Stimmberechtigten kamen nicht dazu, über das Traktandum zu befinden. Es wurde vom Gemeinderat zurückgezogen. Der Grund liege in rechtlichen Fragen, die im letzten Augenblick aufgetaucht seien. Der Gemeinderat wollte nach eigenen Angaben verhindern, dass die Gemeindeversammlung über dieses wichtige Geschäft auf einer unsicheren rechtlichen Basis entscheidet.

Voraussetzung nicht gegeben

Mit der Teilrevision des Gestaltungsplans wollte der Gemeinderat die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Genossenschaft Sunnige Hof das Projekt «Das Haus» realisieren kann. Mit dem Projekt will die Genossenschaft eine Liegenschaft bauen, die 89 Wohnungen mit Dienstleistungen anbietet. 80 Prozent dieser Wohnungen sollen als Alterswohnungen genutzt werden. Zudem ist eine Pflegewohngruppe mit 18 Pflegezimmern geplant. Gegen diese Teilrevision regte sich im Vorfeld grosser Widerstand.

Eine Voraussetzung, um über die Teilrevision zu befinden, sei die Zustimmung der Grundeigentümern zur geplanten Anpassung, wie Gemeindepräsidentin Annemarie Beglinger (FDP) an der Gemeindeversammlung ausführte. Sobald Grundeigentümer, die mindestens zwei Drittel der betroffenen Fläche besässen, zustimmten, könne über die Teilrevision abgestimmt werden. Diese Voraussetzung sei aber nicht gegeben, wie der Gemeinderat erfahren habe.

Rückzug in letzter Sekunde

Das betroffene Grundstück sei aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht Eigentum des Sunnige Hofs. Zwar wurde der Verkaufsvertrag rechtmässig geschlossen, von allen Seiten unterzeichnet und notariell beglaubigt. Die formelle Eigentumsübertragung des Grundstücks habe aber noch nicht stattgefunden. Deshalb wäre noch die schriftliche Zustimmung der veräussernden Partei nötig gewesen. Diese habe aber erst am 4. April mitgeteilt, dass sie die Bestimmungen zum privaten Gestaltungsplan nicht unterzeichnen werde.

Bei dieser Ausgangslage hätte eine Beschwerde im Anschluss an die Gemeindeversammlung grosse Chancen auf Erfolg gehabt. Der Gemeinderat wolle dieses Risiko nicht eingehen und hat die Abstimmung bis zur Klärung aller offenen Fragen vertagt. Die Genossenschaft Sunnige Hof habe zugesichert, die Eigentumsübertragung des Grundstücks zeitnah zu veranlassen. Sobald dies erfolgt sei, könne die Teilrevision erneut traktandiert werden. Der Gemeinderat hofft, dass dies für die Gemeindeversammlung im Dezember 2017 möglich ist.

Einziges Traktandum einstimmig genehmigt

Das dadurch einzige Traktandum, die Festlegung der Restatement-Variante «Übernahme Restbuchwerte» für die Überführung des Verwaltungsvermögens im Rahmen der Umstellung auf die neue Rechnungslegung HRM2 per 1. Januar 2019, wurde einstimmig genehmigt.

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