Politik

Pfäffikon darf Bistro am Seequai nicht bauen

Die Gemeinde Pfäffikon kann das Bistro am Seequai vorerst nicht bauen. Der Bezirksrat hat den Beschluss der Gemeindeversammlung vom Juni 2016 aufgehoben.

Pfäffikon darf Bistro am Seequai nicht bauen

Die Pfäffiker Gemeindeversammlung Pfäffikon bewilligte am 13. Juni 2016 einen Kredit von 1,42 Millionen Franken für den Bau eines Bistros am Seequai. Zwei Stimmberechtigte rügten diesen Beschluss mit je einer als Stimmrechtsbeschwerde bezeichneten Eingabe. Sie monierten, dass die Grundstückskosten sowie die Kosten für die Pachtausschreibung und die Projektreserven bei der Kreditberechnung nicht berücksichtigt worden seien (wir berichteten).

Beschwerde, kein Rekurs

Die Voraussetzungen für einen Stimmrechtsrekurs wurden nicht erfüllt, weil die geltend gemachten Mängel nicht schon an der Gemeindeversammlung gerügt wurden, so der Bezirksrat. Die aufgeführten Mängel können jedoch Gegenstand einer Gemeindebeschwerde sein. Der Bezirksrat hat die beiden Eingaben deshalb als Gemeindebeschwerden behandelt und den Beschwerdeführern recht gegeben, wie der Bezirksrat mitteilt.

Gemeinde ist überrascht

Der Bezirksrat kam in seiner Beurteilung zum Schluss, dass die Gemeinde Pfäffikon mit der Nichtberücksichtigung des Landwerts bei der Berechnung des Verpflichtungskredits gegen übergeordnetes Recht verstossen hat. Deshalb hat der Bezirksrat den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 13. Juni 2016 aufgehoben.

Ein Verpflichtungskredit habe alle Aufwendungen zu umfassen, namentlich auch den Landerwerb und die Übertragung von Liegenschaften des Finanzvermögens ins Verwaltungsvermögen. Ein Grundstück, das vorwiegend der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe diene, gehöre zum Verwaltungsvermögen. Mit dem Bau und dem Betrieb eines Bistros am Seequai übernehme die Gemeinde Pfäffikon eine Aufgabe, für die gemäss den vom Gemeinderat getätigten Abklärungen ein grosses öffentliches Interesse bestehe. Das dafür benötigte Grundstück diene somit in seinem Schwerpunkt einer öffentlichen Aufgabe und nicht einer Kapitalanlage.

Das sieht die Gemeinde anders, wie Gemeindeschreiber Hanspeter Thoma sagt: «Unserer Meinung nach übernimmt die Gemeinde keine öffentliche Aufgabe, wenn sie ein Bistro baut.» Der Betrieb solle ja vergeben werden.

Gemeinderat analysiert Beschluss

Der Gemeinderat Pfäffikon ist angewiesen worden, bei der Neuberechnung des Verpflichtungskredites den Landwert ebenfalls miteinzubeziehen und die Liegenschaft vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen zu übertragen. Ob die Gemeinde dies tun wird, lässt Hanspeter Thoma offen. «Der Gemeinderat wird den Entschluss erst einmal analysieren und dann eine Entscheidung fällen.»

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