Politik

Einsatz für vier Pfoten

Falsch gehaltenen Tieren helfen – dafür setzt sich Tatjana Bont mit Active for Animals ein. Die Winterthurer Rechtsanwältin über die Ecken und Kanten des Tierschutzgesetzes.

Einsatz für vier Pfoten

Herr A. führt einen Bauernhof mit Nutztieren, auch mit Pferden. Im Laufe der Jahre gab es immer wieder Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. A. wurde mehrfach gebüsst.

Bei einer Kontrolle stellte der Veterinärdienst im Pferdestall zum wiederholten Mal eine zu geringe Deckenhöhe fest, das Pferd war angebunden und auch weitere Tiere wurden tierschutzwidrig gehalten. Nach mehreren Bussen wurde 2009 ein Tierhalteverbot erteilt. Dies ist kein Einzelfall. Allein im Jahr 2015 gab es in der Schweiz über 1700 Verstösse gegen das Tierschutzgesetz.

Die Winterthurerin Tatjana Bont setzt sich dafür ein, dass genau solche verhindert werden. Die 37-jährige Rechtsanwältin will durch ihre Organisation Active for Animals Tierhalter auf die Feinheiten des Tierschutzgesetzes aufmerksam machen. Sie ist der Meinung, dass die 2010 abgeschaffte Tieranwaltsstelle wieder eingeführt werden müsste.

Welche Tiere werden am schlechtesten von ihren Haltern behandelt?

Tatjana Bont: In den bekannten Fällen von Fehlhaltung sind die Arten der betroffenen Tiere durchmischt. Die aktuellste Statistik ist vom Jahr 2015: Sie weist über 1700 Fälle von falscher Haltung und Behandlung in der ganzen Schweiz auf. Über 900 von diesen fallen auf Hunde. Das zeigt, dass sich viele Hundehalter ihrer Pflichten und den Vorgaben nicht bewusst sind. Oft handeln die Besitzer aber nicht vorsätzlich, sondern eher fahrlässig. Zum Beispiel wegen mangelnder Fachkenntnissen über das Tier und dessen Bedürfnissen oder zu wenig Wissen über genaue Grössenvorgaben von Unterbringungsmöglichkeiten. Das gilt für Hunde, aber im Speziellen auch für Pferde.

In welchem Bereich der Tierhaltung macht ein Besitzer die meisten Fehler?

Hygiene oder Unterbringung sind zwei Punkte, die nicht immer richtig gehandhabt werden. Die Grenze zur Tierquälerei ist in solchen Fällen fliessend. Das Tierschutzgesetz geht aber streng dagegen vor. Als Beispiel das Kupieren von Hunden. Die Besitzer liessen die Ohren  oder Rute ihrer Vierbeiner so zuschneiden, dass sie nicht nach unten hängen. Dieses Vorgehen ist seit 1981, beziehungsweise seit 1997 in der ganzen Schweiz verboten.

Welches war das schlimmste Vergehen, mit dem Sie zu tun hatten?

Es gibt viele Fälle von denen wir erfahren, sei es von durch uns unterstützte Tierprojekte oder die Medien. Etwas vom Schlimmsten finde ich, wenn man Jungtiere illegal aus dem Ausland importiert. Meist werden diese viel zu früh von der Mutter getrennt. Das Tier erlebt keine Sozialisierung, da es aus seiner natürlichen Umgebung gerissen wurde. Um auf solche Themen aufmerksam zu machen, veranstalte ich Referate und Seminare für Tierhalter und Tiertrainer.

Mit welchen Konsequenzen haben Tierhalter bei Verstössen zu rechnen?

Das variiert von einer Geldstrasfe, Freiheitsstrafe bis zum Tierhalteverbot. Wenn dieser Fall eintritt, muss er das betroffene Tier oder die betroffenen Tiere abgeben. Auch Bussen können erteilt werden, sozusagen als Ermahnung. Die Konsequenzen für eine Fehlhaltung können je nach Kanton unterschiedlich sein.

Bis im Jahr 2010 war Antoine Goetschel als kantonaler Tieranwalt tätig. Sind Sie der Meinung, diese Stelle müsste wieder eingeführt werden?

Unbedingt. Ich finde, dass es ein fortschrittliches Zeichen wäre. Er zeigt, wie wichtig das Tierschutzgesetz in der heutigen Zeit ist und welchen Stellenwert Tiere in der Gesellschaft haben.

Welche Tipps haben Sie für Tierhalter, damit die Richtlinien des Tierschutzes eingehalten werden?

Das Geheimwort lautet informieren. Vor allem vor der Anschaffung eines Tieres sollte man sich unbedingt Informationen darüber holen, was beim gewählten Tier zu beachten ist. Das Internet, Broschüren oder Kurse – all diese Plattformen bieten die Möglichkeiten, sich das nötige Wissen zu holen. Auch während der Besitzer das Tier hält sollte er sich weiterbilden.

Wie kann die Bevölkerung helfen, Tiere zu schützen?

Gegenseitiger Respekt ist sehr wichtig. Ein Tierhalter soll einen Nicht-Tierhalter respektieren und umgekehrt. Dies unterstützt ein problemloses Zusammenleben. Wenn ich mit meinem Hund unterwegs bin und mir jemand entgegenkommt, der Angst hat, nehme ich ihn an die Leine. Ich weiss, dass er lieb ist und niemandem  etwas tun würde – mein Gegenüber aber nicht.

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