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Rückschlag für Egger Glockengegner

Seit über drei Jahren sorgt das Glockenläuten der reformierten Kirche Egg im Dorf für rote Köpfe. Nun hat das Baurekursgericht einen weiteren Rekurs der Lärmkläger abgewiesen. Ob diese weiterkämpfen, ist noch nicht klar.

Spaltet die Gemüter seit Jahren: Das Glockenläuten der reformierten Kirche Egg. (Archivbild: Nicolas Zonvi)

Rückschlag für Egger Glockengegner

Raoul Notheisen ist enttäuscht. «Wir hatten zwei faktisch belegte Anforderungen, und beide wurden nicht erfüllt.» Gemeinsam mit anderen Anwohnern der reformierten Kirche in Egg setzt er sich seit Jahren dafür ein, dass die nächtlichen Glockenschläge weniger oft und leiser ­erklingen. Nun wurde der jüngste Rekurs zu diesem Thema vom Baurekursgericht abgewiesen.

Bereits im Frühjahr 2014 verabschiedete die Kirchenpflege eine neue Läuteordnung, die als Kompromiss dienen sollte zwischen denen, die sich ob der ­Glocken stören, und denen, die sie aus Tradition schätzen. Dabei wurden unter anderem die Viertelstundenschläge aufgehoben. Doch die Glockengegner gaben sich nicht zufrieden. Neben Rekursen an die Bezirkskirchenpflege stellten sie 2014 einen ­Antrag an den Gemeinderat. Die Stundenschläge in der Nacht ­sollen abgeschafft, dazu das Ein- und Ausläuten am Wochenende verkürzt werden. Da der Gemeinderat, der die Sache an die Baukommission delegierte, in den Augen der Anwohner zu wenig rasch vorwärtsmachte, reichten sie beim Baurekurs­gericht zusätzlich eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Diese wurde aber abgewiesen.

10 Dezibel weniger

Im vergangenen Sommer – über zwei Jahre nach Einreichen des Antrags – präsentierte die Gemeinde ihren Beschluss. Abklärungen eines Umwelttechnikbüros hätten ergeben, dass tatsächlich eine Reduktion der Lärmimmissionen um 10 Dezibel notwendig sei. Das Glockengeläute in den betroffenen Wohngebäuden sei mit der Empfindlichkeitsstufe 2 zu klassifizieren, der Lärm also «störend bis erheblich störend».

Diese ­Reduktion hat die Egger Baukommission allerdings nur in der Zeit zwischen 22 und 7 Uhr angeordnet. Am Sonntag sollen die Glocken zudem wie bisher ein- und ausläuten. «Die Störung des Wohlbefindens der Anwohner während des Tages wird von der Baukommission als zu wenig gewichtig eingestuft, um des­wegen das Ein- und Ausläuten des Sonntags zu überwiegen», hiess es in der Begründung.

Weitere Reduktion gefordert

Gegen diesen Beschluss reichten die Glockengegner erneut einen Rekurs beim Baurekurs­gericht ein. Dass das nächtliche Zeitschlagen einer von der Mehrheit der Bevölkerung immer noch geschätzten Tradition entspreche, sei eine blosse Vermutung und basiere auf keiner ­wissenschaftlichen Grundlage, schrieb Rechtsanwältin Korinna Fröhlich in ihrer Rekursschrift.

Die Rekurrenten forderten eine weitere Reduktion um 30 Dezibel. Zudem soll das Geläute am Wochenende nur mit einer Glocke und nur während 4 statt 14 Minuten ertönen. Auch soll die Lärmreduktion nicht wie geplant in sechs, sondern in zwei Monaten durchgesetzt werden.

Altbekannte Argumente

Der nun vorliegende Entscheid ist ein herber Rückschlag für die Rekurrenten. «Es scheint so, als wiederhole das Gericht nur die altbekannten Argumente, Egg sei eine ländliche Gemeinde, die Kirchenglocken seien als Ausdruck des Brauchtums wichtig», sagt Raoul Notheisen. «Auf unsere Argumente wurde nicht eingegangen.» Tatsächlich betont auch das Baurekursgericht in seiner 30-seitigen Begründung, wie wichtig Glockenschläge in der hiesigen Kultur sind – nicht nur auf den länd­lichen Charakter bezogen.

So etwa beim von den Rekurrenten beanstandeten Abendläuten am Wochenende. Wie die Lärmkläger schreiben, sei es ihnen an diesen Tagen während insgesamt 42 Minuten nicht möglich, gemütlich zu essen, zu lesen oder sich zu unterhalten. Das Baurekursgericht argumentiert damit, dass auch städtische Gemeinden wie etwa Thalwil oder Meilen das Ein- und Ausläuten des Sonntags mit allen Glocken und in vergleichbarer Länge pflegen. Zwar möge es sein, dass der Sonntagabend für viele Personen eine besinnliche Zeit sei. «Jedoch ist es gerade Sinn und Zweck des Ein- und Ausläutens des Sonntags, die ­Bevölkerung auf den für das Christentum wichtigen Sonntag aufmerksam zu machen und die Bevölkerung zum Nachdenken anzuregen», heisst es in der ­Begründung. Auch den Antrag der Rekurrenten, die Lärm­reduktion solle innerhalb zweier Monate erfolgen, weist das Baurekursgericht zurück.

Ob die Rekurrenten den Entscheid des Baurekursgerichts weiterziehen wollen, ist noch unklar. «Wir müssen uns erst einmal beraten und die nächsten Schritte besprechen», sagt Raoul ­Notheisen. «Die Situation hat sich ja schon verbessert.» Mit der von der Baukommission geplanten Reduktion um 10 Dezibel bei den Glockenschlägen in der Nacht wird sie sich noch weiter entspannen. Ich freue mich dar auf, endlich besser schlafen zu können.»

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