Raoul Notheisen ist enttäuscht. «Wir hatten zwei faktisch belegte Anforderungen, und beide wurden nicht erfüllt.» Gemeinsam mit anderen Anwohnern der reformierten Kirche in Egg setzt er sich seit Jahren dafür ein, dass die nächtlichen Glockenschläge weniger oft und leiser erklingen. Nun wurde der jüngste Rekurs zu diesem Thema vom Baurekursgericht abgewiesen.
Bereits im Frühjahr 2014 verabschiedete die Kirchenpflege eine neue Läuteordnung, die als Kompromiss dienen sollte zwischen denen, die sich ob der Glocken stören, und denen, die sie aus Tradition schätzen. Dabei wurden unter anderem die Viertelstundenschläge aufgehoben. Doch die Glockengegner gaben sich nicht zufrieden. Neben Rekursen an die Bezirkskirchenpflege stellten sie 2014 einen Antrag an den Gemeinderat. Die Stundenschläge in der Nacht sollen abgeschafft, dazu das Ein- und Ausläuten am Wochenende verkürzt werden. Da der Gemeinderat, der die Sache an die Baukommission delegierte, in den Augen der Anwohner zu wenig rasch vorwärtsmachte, reichten sie beim Baurekursgericht zusätzlich eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Diese wurde aber abgewiesen.
10 Dezibel weniger
Im vergangenen Sommer – über zwei Jahre nach Einreichen des Antrags – präsentierte die Gemeinde ihren Beschluss. Abklärungen eines Umwelttechnikbüros hätten ergeben, dass tatsächlich eine Reduktion der Lärmimmissionen um 10 Dezibel notwendig sei. Das Glockengeläute in den betroffenen Wohngebäuden sei mit der Empfindlichkeitsstufe 2 zu klassifizieren, der Lärm also «störend bis erheblich störend».
Diese Reduktion hat die Egger Baukommission allerdings nur in der Zeit zwischen 22 und 7 Uhr angeordnet. Am Sonntag sollen die Glocken zudem wie bisher ein- und ausläuten. «Die Störung des Wohlbefindens der Anwohner während des Tages wird von der Baukommission als zu wenig gewichtig eingestuft, um deswegen das Ein- und Ausläuten des Sonntags zu überwiegen», hiess es in der Begründung.

