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Üble Beleidigungen via Whatsapp hatten rechtliche Folgen

Eine junge Frau aus Wetzikon ist via Whatsapp in primitivster Weise über eine andere Frau hergezogen. Das kostet sie nun mehr als 1000 Franken.

Die Verfasserin mehrerer übler Whatsapp-Nachrichten ist von der Staatsanwaltschaf zur Rechenschaft gezogen worden. (Archivbild: Fabio Meier)

Üble Beleidigungen via Whatsapp hatten rechtliche Folgen

Milliarden von Mitteilungen werden weltweit jeden Tag über das internetbasierte Kurznachrichtensystem Whatsapp verschickt. Viele der Mitteilungen enthalten Beleidigungen und sogar strafbare Aussagen – nur:  Kaum je hat so etwas Folgen für den Absender.

Vier Sexnachrichten geschickt

Ganz anders ein Fall aus dem Zürcher Oberland, wie ein kürzlich erlassener Strafbefehl zeigt. Eine damals 20-jährige Deutsche aus Wetzikon hatte einer anderen Frau eines Morgens im November 2015 vier Nachrichten geschickt. Alles Nachrichten mit sexuellem Inhalt, der gegen die Empfängerin gerichtet war. Primär wurden dabei die Geschlechtsorgane der Frau mit negativen Dingen in Verbindung gebracht. Höhepunkt, beziehungsweise hier eher Tiefpunkt, der kleinen Serie von mit Schreibefehlern gespickten Texten war dann der Hinweis «Ach und beim naehsten arschfick wuerde ich auch schauen das du nicht gleich deinen kackhaufen verlierst».

Die Texte für sich allein waren schon schlimm. Doch es wurde noch schlimmer: Die Nachrichten wurden nämlich nicht nur an die Empfängerin geschickt, sondern in einem Gruppenchat gleich an vier weitere Personen verbreitet.

«Primitive Äusserungen»

Die Unterhaltung wurde zum Fall für eine Staatsanwältin. Und diese fand klare Worte: «Die primitiven Äusserungen waren in höchstem Mass ehrenrührig und verletzten die sexuelle Integrität» der Empfängerin.

Die junge Deutsche, welche die Nachrichten verfasste, wurde deshalb der Beschimpfung und der sexuellen Belästigung schuldig gesprochen. Die Sanktion: eine Geldstrafe von 30 Tages­sätzen à 30 Franken. Diese 900 Franken wurden bedingt ­erlassen, müssen also nicht bezahlt werden. Zu zahlen hat die Whats­app-Schreiberin aber eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken. Also 1100 Franken für vier Textchen aus der alleruntersten Schublade.

Keine Zahlen zu Missbräuchen mit Whatsapp

Der Fall aus Wetzikon dürfte einer der ersten in der Region sein, wo jemand «nur» für die Verbreitung ehrverletzender Äusserungen via Whatsapp ­verurteilt wird. Zahlen, wie oft elektronische Medien wie Whats­app, SMS oder Mails missbraucht wurden, um Verunglimpfungen zu transportieren, die dann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zogen, gibt es in der Schweiz allerdings nicht.

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